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Geberit: Nennwertrückzahlung 2002 - 10 CHF je Namenaktie gelangen zur Auszahlung


Die ordentliche Generalversammlung der Geberit AG vom 25. April 2002 hat u.a. beschlossen, eine Kapitalrückzahlung von 10 CHF pro Namenaktie vorzunehmen. Das Aktienkapital wird nach Unternehmensangaben von 83.200.000 CHF auf 41.600.000 CHF durch Reduktion des Nennwertes sämtlicher Namenaktien von 20 CHF auf 10 CHF herabgesetzt.



Wie es in einer Pressemeldung vom Freitag weiter hieß, setzt sich das Aktienkapital neu nach der Auszahlung aus 4.160.000 Namenaktien von je 10 CHF zusammen. Die Barauszahlung von 10,00 CHF netto je Namenaktie erfolgt in der Schweiz spesenfrei am Montag, 15. Juli 2002. Die Nennwertrückzahlung erfolgt für den Aktionär ohne Abzug der Verrechnungssteuer und bleibt für natürliche Personen in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei, konnte man der Meldung weiter entnehmen.



Veröffentlichungsdatum: 12.07.2002 - 19:51
Redakteur: rpu
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