Die ordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Mövenpick-Holding vom 18. April 2002 hat auf Antrag des Verwaltungsrates unter anderem beschlossen, eine Kapitalrückzahlung von 25 CHF pro Inhaberaktie bzw. 5 CHF pro Namenaktie vorzunehmen. Das Aktienkapital wird durch Reduktion des Nennwertes der Inhaberaktie von 50 CHF auf 25 CHF bzw. der Namenaktie von 10 CHF auf 5 CHF von 39.292.160 CHF auf 19.646.080 CHF herabgesetzt. Das Aktienkapital setzt sichweiterhin aus 577.584 Inhaberaktien von neu je 25 CHF Nennwert und 1.041.296 Namenaktien von neu je 5 CHF Nennwert zusammen, hieß es in einer Pressemeldung vom Freitag.
Die Barauszahlung von 25 CHF netto je Inhaberaktie bzw. 5 CHF netto je Namenaktie erfolgt in der Schweiz spesenfrei am Montag, dem 15. Juli 2002. Die Nennwertrueckzahlung erfolgt für den Aktionär ohne Abzug der Verrechnungssteuer und bleibt für natürliche Personen in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei, hieß es weiter.