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Babcock Borsig: Die Entscheidung fällt am 1. September 2002! - Kann Babcock ein Insolvenz- verfahren in Eigenverantwortung vornehmen?


Wie vwd berichtet, wird sich am 1. September entscheiden, ob die Babcock Borsig AG ein Insolvenzverfahren in Eigenverantwortung vornehmen kann. Dann werde das zuständige Amtsgericht Duisburg über einen etwaigen Antrag befinden, so der vorläufige Insolvenzverwalter Helmut Schmitz am Mittwoch am Standort in Oberhausen.



Der Vorstand werde weiteren Angaben zufolge zunächst ein Konzept für eine eigenverantwortliche Sanierung erstellen, das in das Gutachten einfließen werde, das er zu erstellen habe, erläuterte der Anwalt. Falls er selbst dann ein solches Vorgehen befürworte, werde man dies dem Gericht unterbreiten, hieß es.





Bis zum 31. August sollen die Beschäftigten von Babcock Insolvenzausfallgeld vom Arbeitsamt erhalten. Über die voraussichtliche Dauer des gesamten Insolvenzverfahrens könne er keine Angaben machen, fügte Schmitz hinzu. Ebensowenig lasse sich sagen, ab wann die geplante Sanierung des zahlungsunfähigen Maschinen- und Anlagenbaukonzerns als gelungen angesehen werden könne.



Mit dem Scheitern des bisherigen Sanierungskonzeptes außerhalb der Insolvenz stehe Babcock jedoch nicht mehr Zeitdruck für Desinvestitionen und Restrukturierung. Man bewege sich nun in relativ ruhigem Fahrwasser, konnte man der vwd-Meldung weiter entnehmen.



Veröffentlichungsdatum: 10.07.2002 - 18:09
Redakteur: rpu
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