Die ordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Bucher Industries AG, Niederweningen, vom 15. Mai 2002 hat u.a. beschlossen, das Aktienkapital von 21.131.800 CHF um 19.018.620 CHF auf neu 2.113.180 CHF herabzusetzen durch Reduktion des Nennwertes der Inhaberaktien um 45 CHF von 50 CHF auf 5 CHF je Inhaberaktie und der Namenaktien um 9 CHF von 10 CHF auf 1 CHF je Namenaktie.
Die 283.160 Inhaberaktien von je 5 CHF Nennwert im Verhältnis 1:5 in 1.415.680 Inhaberaktien von je 1 CHF Nennwert sowie die 697.500 Namenaktien von je 1 CHF Nennwert im selben Verhältnis in 3.487.500 Namenaktien von je 0,20 CHF Nennwert zu splitten.
Der Nennwert wird nach Unternehmensangaben von 50 CHF je Inhaberaktie auf 5 CHF herabgesetzt. Die Barauszahlung beträgt 45 CHF je Coupon Nr. 21 ab Inhaberaktie und erfolgt für die Aktionäre in der Schweiz spesenfrei.
Die Nennwert-Rückzahlung erfolgt ohne Abzug der Verrechnungssteuer und bleibt für natürliche Personen in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei. Nach Ablauf der Frist gemäss Art. 733 OR wurde der Stichtag für die Rückzahlung auf den 12. August 2002 festgelegt, hieß es in einer Pressemeldung vom Freitag weiter.