Wie vwd meldet, richtet sich die Gold-Zack AG auf Klagen von Aktionären gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung (HV) vom 15. Juli ein. Wie ein Unternehmenssprecher heute auf Anfrage von vwd mitgeteilt habe, sehe Gold-Zack jedoch gute Chancen, die bei der HV beschlossenen Kapitalmaßnahmen trotzdem zügig umzusetzen. Diesbezüglich seien Gepräche mit Aktionären geführt worden, die bei der HV ihren Widerspruch zu Protokoll gegeben hätten. Insgesamt sei man zuversichtlich, aus einem eventuellen Rechtsstreit schnell herauszukommen.
Wie es weiter heißt, drohe dem Unternehmen ohne die beschlossenen Kapitalmaßnahmen die Insolvenz. Voraussetzung für den geplanten Kapitalschnitt im Verhältnis sieben zu eins und den angestrebten Umtausch von mindestens 50 Prozent einer im Jahr 2000 begebenen Wandelschuldverschreibung sei eine entsprechende Eintragung ins Handelsregister. Da diese jedoch erst dann realisiert werden könne nachdem die Frist für eine Klage am Donnerstag kommender Woche abgelaufen sei, könne eine eventuelle Klage die Kapitalmaßnahmen verzögern, so die Meldung weiter.
Veröffentlichungsdatum:
07.08.2002
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12:32
Redakteur:
tmu