Die Swiss International Air Lines Ltd. setzt dem Vorstand der Swiss Pilots eine letzte Frist bis zum 15. September 2002, um den B-GAV gemäß Offerte zu ratifizieren und zu unterzeichnen. Wie afx meldet, kämen bei einem Verstreichen der Frist nach Angaben der SWISS nur noch Verhandlungen auf Basis des bis 2005 gültigen CCP-GAV in Frage, so die Meldung weiter.