Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG hat offenbar am Freitag den Vorwurf zurückgewiesen, sie habe bei der Testatvergabe für die IBG, einer Tochter der Bankgesellschaft Berlin AG, vorsätzlich Pflichten verletzt. Wie vwd berichtet, hatten das TV-Magazin "Kontraste" sowie das "Handelsblatt" entsprechende Meldungen veröffentlicht. Diese würden jedoch nach Meinung der BDO jeglicher Grundlage entbehren, hieß es.
Die fraglichen Vorgänge aus dem Jahr 1997 würden weiteren Angaben zufolge nun dokumentiert. Die Unterlagen würden momentan sorgfältig geprüft. Für die kommende Woche habe die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine ausführliche Pressemitteilung zu dem Thema angekündigt, konnte man der Meldung weiter entnehmen.