Die Disziplinarkommission der SWX Swiss Exchange hat offenbarder Esec Holding AG einen Verweis wegen einer leichten Verletzung der Ad-hoch-Publizität erteilt. Esec habe den Mitarbeitern an einer Orientierung im Juli 2001 einen Umsatzrückgang angezeigt, über welchen die Öffentlichkeit erst vier Tage später informiert wurde, berichtet heute afx. Das Verschulden werde aber als leicht taxiert, da Esec im Übrigen ein der Ad-hoc-Publizität Rechnung tragendes Informationskonzept verfolgt habe, hieß es weiter.