DataDesign: Hälfte des Grundkapitals ist futsch
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Außerordentliche Hauptversammlung wird einberufen
Bei der DataDesign AG überschreitet der kumulierte Verlust mehr als die Hälfte des Grundkapitals, so dass die Gesellschaft nach § 92 Abs.1 AktG unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen wird, hieß es in der Ad-Hoc Mitteilung.
Veröffentlichungsdatum:
20.08.2002
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15:39
Redakteur:
tre