Gerhard Schmid, Gründer der MobilCom AG will offenbar von einem Gericht prüfen lassen, ob Großaktionärin France Telecom SA zu einem Übernahmeangebot an die übrigen MobilCom-Aktionäre verpflichtet ist. Wie vwd berichtet, teilte dies der ehemalige Vorstandsvorsitzende des Mobilfunkunternehmens am Montag mit.
In der abgelaufenen Woche hat Schmid weiteren Angaben zufolge bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) Widerspruch gegen den am 31. Juli ergangenen Bescheid der Behörde eingelegt, wonach das französische Unternehmen nicht verpflichtet sei, den anderen MobilCom-Anteilseignern ein Pflichtangebot zu machen.
Schmid erwarte nun, dass das BAFin aus Gründen der Gesichtswahrung auch im Widerspruchsverfahren bei seinem Urteil bleibt. In diesem Fall werde er den erneuten Bescheid der Behörde sofort einem unabhängigen Gericht zur Prüfung vorlegen. Zudem habe der Mobilcom-Chef kritisiert, dass beim BAFin derselbe Bearbeiter seines ursprünglichen Antrages nun auch den Widerspruch prüfe. Dies sei ein Webfehler im System, der die Aktionärsrechte beschneidet und den sich deshalb der Gesetzgeber einmal kritisch anschauen sollte, so Schmid.
Wie der vwd-Meldung weiter zu entnehmen war, vertritt Schmid, der im Juni als Vorstandsvorsitzender abberufen wurde, die Auffassung, dass France Telecom faktisch und rechtlich die Kontrolle über das Büdelsdorfer Unternehmen habe und deshalb auf Basis des Wertpapierhandels- und -übernahmegesetzes zu einem Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre verpflichtet sei.