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Vodafone einigt sich mit Minderheitsaktionären - Barabfindung wird um 10,60 Euro angehoben
Die Vodafone AG hat sich mit den Minderheitsaktionären über eine Anhebung der Abfindungszahlung geeinigt. Wie die Gesellschaft ad-hoc berichtete, soll die in der Hauptversammlung beschlossene Barabfindung um 10,60 Euro auf 228,51 Euro angehoben werden. Im Gegenzug hätten die Kläger auf Seiten der Minderheitsaktionäre ihre Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen für erledigt erklärt. Somit könne nun der Übertragungsbeschluss ins Handelsregister eingetragen werden, ging aus der Meldung hervor.

Veröffentlichungsdatum: 16.08.2002 - 16:41
Redakteur: tre
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