Berliner Effektengesellschaft beschließt Aktienrückkauf
-
Ermächtigungszeitraum endet am 31. Januar 2003
Wie die Berliner Effektengesellschaft AG ad hoc meldet, hat der Vorstand beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung zum Rückkauf eigener Aktien bis zu einer Höhe von 10 Prozent des Grundkapitals Gebrauch zu machen. Die Ermächtigung ende am 31. Januar 2003. Der Rückkauf erfolge zum Zwecke der Weiterveräußerung, so die Meldung weiter