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Gold-Zack: Eintragung der Kapitalherabsetzung ins Handelsregister ist erfolgt - Das Grundkapital reduziert sich dadurch von 61,9 Mio. EUR auf 8,8 Mio. EUR


Das zuständige Amtsgericht in Mettmann hat die Kapitalherabsetzung bei der angeschlagenen Gold-Zack AG im Verhältnis 7:1, wie sie von der ausserordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 15. Juli 2002 beschlossen worden war, ins Handelsregister eingetragen. Das Grundkapital der Gesellschaft reduziert sich dadurch von 61,9 Mio. EUR auf 8,8 Mio. EUR, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Mittwoch.



Mit der Eintragung wird dem Gold-Zack-Vorstand weiteren Angaben zufolge die erforderliche Basis geschaffen, um seinen anlässlich der ausserordentlichen Hauptversammlung angekündigten Konsolidierungskurs konsequent fortzusetzen. Die Kapitalherabsetzung sei Voraussetzung, um mit der angestrebten Umwandlung eines Grossteils der Gold-Zack Wandelanleihe in neue Aktien die Eigenkapitalbasis dauerhaft zu sichern.



Nach der Registereintragung sei der Weg frei, um den Anleihegläubigern das Wandlungsangebot rechtswirksam zu unterbreiten. Nachdem in der ausserordentlichen Hauptversammlung von Aktionären Widerspruch zu Protokoll gegeben und mit Klagen gedroht worden war, hatte es in dieser Hinsicht in den letzten Wochen Irritationen gegeben. Die erfolgte Eintragung schaffe jetzt die erforderliche Klarheit für Aktionäre und Anleihegläubiger, konnte man der Meldung weiter entnehmen.



Veröffentlichungsdatum: 14.08.2002 - 19:45
Redakteur: rpu
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