Das Landgericht Wuppertal hat mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung der Gold-Zack AG vom Juni 2001 für nichtig erklärt. Wie vwd berichtet, betreffe das Urteil die Tagesordnungspunkte Verwendung des Bilanzgewinns, Neuwahl des Aufsichtsrats sowie Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Obwohl ein Notar in der Hauptversammlung anwesend gewesen sei, habe es Mängel in der Beurkundung gegeben, ging aus der Meldung hervor.