Eine Klage gegen die Verschmelzung der AGIV Real Estate AG und der HBAG Real Estate AG zur AGIV Real Estate AG ist weder HBAG noch AGIV bis zum heutigen Tag zugegangen. Wie vwd berichtet, teilte dies der Vorstand der AGIV Real Estate AG am Donnerstag mit und reagierte damit auf Vorwürfe der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK). Ob seitens der SdK oder eines Dritten gegen die Verschmelzung überhaupt bei Gericht eine Klage eingereicht worden sei, sei dem AGIV-Vorstand nicht bekannt, hieß es.
Ein Nachweis über die fristgerechte Erhebung einer Klage habe weiteren Angaben zufolge dem Registergericht bei Eintragung der Verschmelzung ebenfalls nicht vorgelegen. Die Erklärung des AGIV-Vorstandes gegenüber dem Registergericht, dass "eine Klage gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses ... nicht erhoben wurde", sei inhaltlich vollständig richtig, ließ der Vorstand verlauten. Außerdem sei keinem der Aktionäre der AGIV im Rahmen der Verschmelzung ein Sondervorteil gewährt worden, wird betont.
Soweit die SdK die gemachten Aussagen in Abrede stelle, behalte sich der AGIV-Vorstand ausdrücklich vor, gegen die SdK und die Geschäftsführung gerichtliche Schritte einzuleiten, konnte man der vwd-Meldung weiter entnehmen.