Die im NEMAX 50 gelistete D.Logistics AG hat heute einen Vertrag über den Verkauf ihrer Beteiligungen an der Cargo Service Center B.V. und der amerikanischen Gateway Cargo Service Center L.P. an die Swissport International Ltd. (im Mehrheitsbesitz der Candover Partners Ltd., London) und die Swissport North America Inc. unterzeichnet.
Wie es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Dienstag hieß, haben die Aufsichtsgremien beider Parteien dem Vertrag zugestimmt. Die Erfüllung des Kaufvertrages steht aber noch unter dem Zustimmungsvorbehalt der außerordentlichen Hauptversammlung der D.Logistics AG, die für den 11.10.2002 einberufen wird.
Der Nettozufluss aus dieser Transaktion wird nach Ablösung von Darlehensansprüchen Dritter und Abzug von Beratungskosten voraussichtlich rund 42 Mio. Euro betragen. Dieser Mittelzufluss soll zur Entschuldung der D.Logistics AG verwendet werden. Mitübertragen werden weiteren Angaben zufolge auch die Immobilien, insbesondere in London Heathrow, wodurch eine weitere Entlastung der langfristigen Verbindlichkeiten von ca. 61 Mio. Euro dargestellt wird. Weitere Mittel von bis zu 20,5 Mio. Euro können der Gesellschaft nach Abschluss der Closing Accounts, durch weitere vertragliche Regelungen sowie bei nicht Eintreten von Gewährleistungsfällen zufließen, hieß es.
Der Vertrag mit Swissport International Ltd. stellt nach Unternehmensangaben zudem sicher, dass die internationale Ausrichtung der D.Logistics AG durch eine entsprechend vereinbarte Kooperation auch künftig in vollem Umfang erhalten bleibt. Mit der erfolgreichen Veräußerung der CSC-Beteiligungen und der damit verbundenen weitreichenden Entschuldung habe der Logistikkonzern einen weiteren wesentlichen Schritt zur Konsolidierung der Finanzlage umgesetzt, hieß es.
Das mittel- und langfristige Ziel der Stärkung der nachhaltigen Profitabilität werde hierbei zukünftig auch auf Ebene des Jahresergebnisses positiv durch die Zinsentlastung beeinflusst. Die Zahlung des Kaufpreises und die Übertragung der Geschäftsanteile (Closing) ist am 16.10.2002 vorgesehen. Das Closing steht weiteren Angaben zufolge unter der Voraussetzung, dass die außerordentliche Hauptversammlung zustimmt und keine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse aufgrund von Kriegsereignissen oder terroristischen Handlungen eintritt. In letzterem Fall könne der Käufer bis zum 9.10.2002 zurücktreten, hieß es weiter.