Gemäß der Ad-hoc-Mitteilung vom 25.02.02 lädt die Mühl AG ihre Kernbanken sowie die Regionalfinanzierer für Mittwoch, 13. März zu einer Bankensitzung nach Erfurt ein. Ziel dieser Veranstaltung ist die Klärung der offenen Liquiditätsfragen im Mühl Konzern.
In Abhängigkeit von den Ergebnissen der Bankensitzung wird der Vorstand am 14. März 02 eine Entscheidung über die Zahlung der Zinsen für die 100 Mio. DM- Anleihe 1998/2005 treffen. Die Zinsen sind jährlich nachträglich am 10. März eines jeden Jahres zahlbar.
Auf der Grundlage des § 8 der Anleihebedingungen (Kündigungsrecht der Anleihegläubiger) kann die Mühl AG diese Zinsen innerhalb von sieben Tagen nach dem Fälligkeitstag zahlen, um zu verhindern, dass Anleihegläubiger berechtigt werden, ihre Schuldverschreibungen zu kündigen.