Das Handelsgericht des Kantons Zürich hat die Begehren der Swissair Gruppe abgelehnt, der Crossair die Bezeichnung "Swiss" und den neuen Firmennamen Swiss Air Lines Ltd. zu verbieten. Damit könne die Crossair ab dem 31. März unter dem Namen "Swiss" fliegen, berichtet heute afx.
Der Entscheid sei erfolgt, ohne dass das Gericht eine Stellungnahme der Crossair AG als nötig erachtet habe. Der Entscheid des Handelsgerichts, die Klage der Swissair abzulehnen, stütze sich erstens darauf, dass der Swissair Gruppe kein später nicht mehr leicht wiedergutzumachender Nachteil bei der Verwendung des Namens Swiss durch die Crossair entstehe. Deshalb habe das Gericht keine vorsorglichen Massnahmen bewilligt, wie sie die Swissair gefordert hatte.
Zweitens sei das Gericht zur Auffassung gekommen, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen Swiss und Swissair besteht, weil sich die beiden Namen klar von einander unterscheiden würden. Dass Swiss auf dem Seitenleitwerk ihrer Maschinen das Schweizer Kreuz abbildet, betrachte das Gericht als selbstverständlich. Die Swissair hatte sich dagegen gewehrt, konnte man der Meldung weiter entnehmen.