Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht bei der net.IPO AG. Ursächlich hierfür sind im wesentlichen weitere Abschreibungen auf Beteiligungen an Internet-Unternehmen. Der Vorstand wird gemäß § 92 Abs. 1 Aktiengesetz eine a.o. Hauptversammlung einberufen und den Verlust der Hälfte des Grundkapitals anzeigen. Dies teilte das Unternehmen heute ad-hoc mit.