Nach heute vorab bekanntgegebener Entscheidung hat ein eingesetztes Schiedsgericht entschieden, dass der Antrag des Insolvenzverwalters auf Aussetzen der im Oktober 2001 verschärften Bedingungen für die Zulassung im Neuen Markt zurückgewiesen wird. Über mögliche Rechtsmittel kann erst nach Vorliegen der schriftlichen Begründung des Schiedsspruchs entschieden werden, hieß es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Dienstag.
Sollte dieses oder weitere anhängige Verfahren Rechtskraft erlangen, so wird die Gesellschaft zu gegebener Zeit mutmaßlich in den Geregelten Markt wechseln. Micrologica steht 14 Tage vor einer Gläubigerversammlung, in der über einen Insolvenzplan mit Entschuldung und somit die Fortsetzung der Micrologica AG abgestimmt werden wird. Damit wäre die Gesellschaft eines der ersten Unternehmen am Neuen Markt, deren Insolvenz erfolgreich beendet werden kann.