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Trius: Anfechtungsklage gegen den Liquidationsbesc - Eintragung dieses Beschlusses in das Handelsregist


Im Auftrage eines Mandanten hat die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hackenberg & Dröschel am 13.12.2001 Anfechtungsklage gegen den Liquidationsbeschluss, der am Neuen Markt notierten TRIUS AG eingelegt. Aufgrund dessen hat das Amtsgericht Bad Homburg am 21.12.2001 die Eintragung dieses Beschlusses in das Handelsregister vorläufig ausgesetzt.

Die Hauptversammlung der Trius AG hatte am 13.11.2001 mit den Stimmen des Gründers und Hauptaktionärs, Herrn Wolfgang Romberg, die Liquidation der Gesellschaft beschlossen. Nach Ansicht eines von der Kanzlei Dr. Hackenberg & Dröschel vertretenen Aktionärs erstrebt Herr Romberg hiermit einen Sondervorteil, weil er auf diese Weise Zugriff auf den Emissionserlös erhalten will, der noch im wesentlichen vorhanden ist (18 Mio. Euro per 31.7.2001). Würde Herr Romberg mit diesem Ansinnen durchkommen und dieses Beispiel Schule machen, wäre das Vertrauen in die Kapitalmärkte in seinen Grundfesten erschüttert, hieß es.

Wie die Nachrichtenagentur dpa-AFX am 12.12.2001 berichtete, hat der Telefoniesoftwareanbieter Trius erneut seinen Liquidator gewechselt. Nach Christian Pusch hat auch Erik Wolff sein Amt als Liquidator niedergelegt. Der Wechsel zu Thomas Mikusinski, der vermutlich die Abwicklung beschleunigen soll, mutet suspekt an.



Veröffentlichungsdatum: 04.01.2002 - 17:59
Redakteur: rpu
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