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Biodata: Verstoß gegen Ad-Hoc-Vorschriften wurde f - Die Staatsanwaltschaft Kassel ermittelt
Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) hat einen Verstoß der im Insolvenzverfahren befindlichen Biodata Information Technology AG gegen Ad-Hoc-Vorschriften festgestellt. Dies konnte man einer vwd-Meldung entnehmen. Die Untersuchungsergebnisse seien bereits an die Staatsanwaltschaft Kassel übergeben worden, die noch in anderen Fällen gegen Biodata ermittle. Sollten sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft keine strafrechtlichen Aspekte aus dem Verstoß gegen §15 WPHG ergeben, werde das BAWe gegebenenfalls über eine Geldbuße befinden.



Die Untersuchung der Staatsanwaltschaft Kassel wird sich nach Aussage ihres Sprechers Hans-Manfred Jung über Monate hinziehen. Es lägen diverse Anzeigen wegen Insidergeschäften, Untreue sowie unrichtigen

Angaben auf der Hauptversammlung vor. So sollen u.a. Firmengelder für private Zwecke genutzt und unangemessene Beraterhonorare gezahlt worden sein.

Veröffentlichungsdatum: 03.01.2002 - 15:37
Redakteur: tba
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