Infomatec: Schadenersatzklage wurde abgewiesen
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Zur Begründung habe die 6. Zivilkammer angeführt,
Das Landgericht Augsburg hat am Mittwoch die Schadenersatzklage von vier Kleinaktionären gegen die insolvente Infomatec Integrated Information Systems AG und ihre Vorstände abgewiesen. Dies konnte man einer vwd-Meldung entnehmen. Zur Begründung habe die 6. Zivilkammer angeführt, dass für Pflichtmitteilungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz keine Haftung bestehe.
Insgesamt hatten die vier Anleger einen Schaden von rund 27.000 DM auf Grund einer falschen Ad Hoc-Mitteilung des Unternehmens und ihres damit verbundenen Aktienkaufes geltend gemacht. Mit ihrer Entscheidung vom Mittwoch nimmt die 6. Zivilkammer eine entgegengesetzte Haltung zum Urteil der 3. Zivilkammer des Augsburger Landgerichtes vom 24. September vergangenen Jahres ein.
Damals hatte das Gericht den Schadenersatzanspruch eines Kleinanlegers gegen zwei Infomatec-Vorstände wegen einer falschen Pflichtmitteilung des Unternehmens anerkannt. Infomatec hatte in einer
Pflichtmitteilung im Frühjahr 1999 von einem Auftrag von MobilCom in Höhe von rund 55 Mio. DM berichtet, der tatsächlich allerdings nur einen Wert von 9,8 Mio. DM hatte.