Die mg technologies AG weist den Antrag des Aktionärs Otto Happel auf Sonderprüfung als unbegründet zurück. Nach Ansicht von mg und ihrer Experten beruhen die im Antrag auf Sonderprüfung erhobenen Vorwürde überwiegend auf falschen Sachverhaltsannahmen oder einer fehlerhaften Anwendung der Bilanzierungsvorschriften. Die rechtlichen Voraussetzungen einer Sonderprüfung seien somit in keiner Weise erfüllt, war der vwd-Meldung zu entnehmen.