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Unique beantragt Änderung des Betriebsreglements - Änderung sei zwingend erforderlich


Die Unique AG hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt eine Änderung des Betriebsreglements beantragt, da die Änderung zwingend notwendig sei. Aufgrund des Staatsvertrags mit Deutschland sei es an Wochenenden ab dem 27. Oktober verboten, deutsches Staatsgebiet zu bestimmten Randzeiten unterhalb von 3.000 Metern zu überfliegen, berichtet afx. Die beantragte Änderung sehe vor, Landungen vor 09.00 Uhr grundsätzlich über die Piste 34 und nach 20.00 Uhr über die Piste 28 abzuwickeln. Die Starts sollen zur Hauptsache über die Pisten 32 und 34 geführt werden, hieß es weiter.



Veröffentlichungsdatum: 15.02.2002 - 14:48
Redakteur: tre
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