Das ist sehr bedauerlich, denn dann konnten Sie bisher nicht von den enormen Chancen der wachstumsträchtigen Gesellschaften dieses Marktes profitieren, machte doch eine der jungen und dynamischen Firmen, die sich rühmt, grundwertgesicherte Aktien ihr Eigen zu nennen, die RheinGrundCapital Immobilienhandelshaus AG, in der Vergangenheit bereits mehrfach mit spektakulären Neuigkeiten auf sich aufmerksam.
Unter anderem stachen Deals wie die erfolgreiche Übernahme der Porzellanfabrik Waldsassen Bareuther & Co. AG in Liquidation und das „erste Immobilien-Day-Trading“ hervor. Eine Immobilien-Shortselling-Position wurde bisher noch nicht gemeldet, in Anbetracht der hohen Innovationskraft des Unternehmens scheint jedoch auch eine derartig gewinnversprechende Transaktion nicht ganz ausgeschlossen zu sein.
Von der diesjährigen Hauptversammlung der Gesellschaft am 20. September im Düsseldorfer Radisson SAS Hotel berichtet Alexander Langhorst für GSC Research. Zur besonders aktionärsfreundlichen Zeit von 9:00 Uhr hatten sich bereits etwa 100 bis 120 Aktionäre, Gäste und Pressevertreter am Versammlungsort eingefunden. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats Prof. Dr. Klaus Steiger, Hochschullehrer aus Köln, begrüßte die Erschienenen und erteilte nach Erledigung der Formalien dem Alleinvorstand Rainer Möller das Wort.
Bericht des Vorstands
Alleinvorstand Möller begrüßte seinerseits die Anwesenden und begann mit seinem Rückblick auf das Geschäftsjahr 1999. So habe sich die 1998 entwickelte Idee der RGC sehr positiv entwickelt. In 1999 konnten zwei Kapitalerhöhungen abgeschlossen werden, eine weitere Kapitalerhöhung war zum Jahreswechsel noch in der Durchführung begriffen.
Durch das eigene Aktionärs- und Kundeninformationszentrum habe man, nach den Worten von Alleinvorstand Möller, die Kosten für diese Maßnahmen relativ gering gehalten. Die insgesamt 60 Mitarbeiter im Informationscenter seien im Hinblick auf den großen Streubesitz in jedem Fall nötig, so Herr Möller weiter. Ziel der RheinGrundCapital-Philosophie sei es, insbesondere auch kleineren Anlegern die Möglichkeit zu eröffnen, sich an den Erfolgen der Gesellschaft zu beteiligen.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr habe man die künftige Positionierung der RheinGrundCapital AG erfolgreich fertiggestellt. Zu diesem Zwecke hat man sich insbesondere den nachfolgend erläuterten Bereichen gewidmet. Beim Aufbau und der Positionierung habe man dafür Sorge getragen, das künftige Wachstum bei überschaubaren Risiken und auf einem soliden finanziellen Fundament zu erzielen. „Das Geld ist in guten Händen“, so Vorstand Möller weiter.
Im Bereich der Beteiligungen und Kooperationen habe man für insgesamt 10.861.141 DM Anteile an den Firmen Aufina AG (48 Prozent Anteil), Immo Finanz Partner AG (100 Prozent Anteil), Porzellanfabrik Waldsassen AG i.L (54,5 Prozent Anteil), CobaSol AG (100 Prozent) sowie der Aufina GmbH (25 Prozent) erworben. Von diesen Investitionen verspreche man sich eine Ausweitung der Geschäftsbeziehungen sowie eine Teilnahme am internationalen Markt.
Bei der Aufina handelt es sich um die größte Maklergesellschaft in Deutschland, die unter anderem Partner der Commerzbank AG sei, so Herr Möller. Des Weiteren kooperiert man mit der A.G.I.B. AG (Aktiengesellschaft für Grundbesitz und Industriebeteiligungen in Bielefeld). Zusammen mit dieser Gesellschaft wurde im Oktober 1999 eine Immobilie, bestehend aus 156 Wohneinheiten in Bielefeld-Großendornberg, übernommen. Das Objekt werde mit einem Darlehen der Westfälischen Hypothekenbank fremdfinanziert. Die Mieter hatten bis Ende August 2000 die Möglichkeit, die Wohnungen zu erwerben, die nicht von Mietern übernommenen Wohnungen werden dem freien Markt zugeführt. Den vollständigen Verkauf der Immobilie erwartet Alleinvorstand Möller für das Jahr 2001.
Bedingt durch die Entscheidung, die konsequente Positionierung der RheinGrundCapital AG im Markt voranzutreiben, die Unternehmensstrukturen aufzubauen und die strategische Ausrichtung abzuschließen, sei man hinter den selbst gesteckten Planzahlen zurückgeblieben, so der Alleinvorstand. Die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen sei jedoch für den längerfristigen Erfolg der Gesellschaft von höchster Bedeutung gewesen.
Der im abgelaufenen Geschäftsjahr angefallene Fehlbetrag von 14.050.910,59 DM beruhe maßgeblich auf den fehlenden Umsätzen aus dem operativen Geschäft. Die angefallenen Kosten stellen nach den Worten des Alleinvorstandes Kosten für die Geschäftsingangsetzung sowie den Aufwand für die Eigenemission nebst des dafür erforderlichen Personalaufwandes dar.
Mit der Beteiligung an der Porzellanfabrik Waldsassen AG i.L. verfüge man über einen Zugang zum amtlichen Handel an der Münchener Wertpapierbörse. Inzwischen habe sich jedoch herausgestellt, dass ein Börsengang über diesen Mantel länger dauern würde als ursprünglich angenommen. Aus diesem Grunde würde sich eine Einbringung in den Mantel der ebenfalls amtlich notierten Küppersbusch AG wesentlich einfacher und schneller gestalten.
Die externen Berater, die den Börsengang der Gesellschaft begleiten, hätten der Gesellschaft inzwischen bescheinigt, dass diese auch eine direkte Börsennotierung ohne Mantel erreichen könnte, so der Alleinvorstand weiter. Die Verhandlungen über ein IPO dauerten derzeit noch an. Es sei aus Sicht der Gesellschaft durchaus noch ein IPO im laufenden Geschäftsjahr zu erwarten. Nähere Einzelheiten würden dann auf einer einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung zu beraten und beschließen sein.
Den zuletzt stagnierenden Aktienkurs führte Herr Möller auf die relativ geringe Größe der Gesellschaft und die insgesamt fünf aufeinander folgenden Kapitalerhöhungen zurück, die einen großen Teil der Nachfrage nach Aktien der Gesellschaft abgedeckt hätten. Neben den steigenden Kursen der vergangenen Woche erwarte man insbesondere von der Gleichstellung der einzelnen Aktien unter der einheitlichen Wertpapierkennnummer weitere positive Impulse für die weitere Kursentwicklung.
Die aktuelle Entwicklung der RGC AG verlaufe ebenfalls sehr solide und zeige klare Perspektiven für die Zukunft auf. So wurde Ende Juli die fünfte Kapitalerhöhung auf insgesamt 18.355.378,53 Euro (35.900.000 DM) erfolgreich abgeschlossen und am 15. September 2000 in das Handelsregister eingetragen. Des Weiteren habe man durch den Aufsichtsratsvorsitzenden Prof. Dr. Steiger interessante Kontakte im Bereich von Strukturentwicklungsprojekten in Ostdeutschland bekommen. Bei den angesprochenen Kommunen und Gebietskörperschaften habe man eine sehr erfreuliche Rücklaufquote von 4 Prozent erzielt (Plan 1 Prozent Rücklaufquote). Dies zeige, dass die RGC AG in Ostdeutschland über einen guten Namen verfüge.
Vor kurzem habe man vom Versicherungskonzern Axa Colonia ein bedeutendes Immobilenpaket erworben. Dabei handele es sich um sieben Wohn- und Geschäftshäuser sowie zwei Einkaufspassagen. Diese in den 70er und 80er Jahren erbauten Objekte befinden sich nach Angaben der Gesellschaft in Innenstadtlagen westdeutscher Großstädte. Der Wiederverkaufswert der Immobilien wird mit etwa 120 Mio. DM angegeben. Ein erstes Angebot zur Übernahme des gesamten Pakets mit einem deutlichen Preisaufschlag liege bereits vor. Das Gewinnpotential beziffert der Vorstand auf einen zweistelligen Millionenbetrag.
Ebenfalls vor kurzem hat sich die Gesellschaft die 100prozentige Mehrheit am Maklerverbund Aufina/Era gesichert. Über eine endgültige Übernahme werde vorrausichtlich im Jahre 2002 verhandelt. Bei der Aufina handelt es sich um einen Franchisegeber, dem bundesweit 132 selbstständige Partner angehören. Der Jahresumsatz habe im abgelaufenen Geschäftsjahr bei 1,3 Mrd. DM gelegen. Unter Führung der RGC soll die Aufina-Gruppe neben der klassischen Maklertätigkeit „zum Immobiliendienstleister Nr. 1 in Deutschland“ ausgebaut werden.
Nach Angaben der Gesellschaft begrüßt auch der langjährige Aufina-Kooperationspartner Commerzbank AG die Entwicklungen bei der Aufina-Gruppe. Der weitere Auf- und Ausbau der Aufina wird von der ICC begleitet, die neben der Beratung der RGC AG auch eine Beteiligung von 87 Prozent an der Küppersbusch AG und 30 Prozent an der börsennotierten cash.medien AG besitzt.
Die künftige Entwicklung der Gesellschaft sieht der Vorstand positiv. Ein sehr gutes Beispiel für die künftige Entwicklung sei das vor kurzem abgewickelte erste „Immobilien-Day-Trading“. Dabei wurde ein Immobilienpaket mit insgesamt 557 Wohnungen, welches zusammen mit der Bielefelder A.G.I.B. erworben wurde, innerhalb eines Tages mit einem einstelligen Millionenaufschlag für insgesamt 28,1 Mio. DM weiterverkauft. Künftig werde man noch mehr Immobilien über eigene Absatzkanäle wie beispielsweise die Aufina-Gruppe vermarkten, um eine noch bessere Margenstruktur zu erzielen.
Nach der Einspielung eines zehnminütigen Filmes, in dem die Objekte aus dem Axa-Colonia Paket vorgestellt wurden, fasste der Vorstand noch einmal kurz die künftige Entwicklung der Gesellschaft zusammen. Die positive Entwicklung durch die Steuerreform ermögliche Maßnahmen zur steueroptimierten Veräußerung von Immobilien. Es sei eine deutliche Umsatzerhöhung geplant, auch das Innovationsmanagement und Plattformstrategie soll weiter voran getrieben und der Vertrieb ausgebaut werden. Dabei betonte Herr Möller, man wolle größtmögliche Transparenz gegenüber den Aktionären zeigen.
Immobilienaktien seien die Anlageform der Zukunft, so Vorstand Möller weiter. Vorteilhaft für den Anleger sei insbesondere die höhere Fungibilität und der geringere Kapitaleinsatz gegenüber Direktinvestitionen. Besonderes Potential ergebe sich aus den Bestrebungen der großen deutschen Konzerne, ihre Immobilienbestände zu veräußern oder an der Börse zu platzieren. Zum Abschluss seines Vortrages entschuldigte sich der Alleinvorstand für die Eskalation auf der letzten Hauptversammlung der Gesellschaft, die ihm „sehr leid tut“.
Allgemeine Aussprache
Die allgemeine Aussprache begann gegen 9:45 Uhr mit der Wortmeldung von Herrn Hechtfischer, Geschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), und erstreckte sich bei zwei Unterbrechungen bis etwa 18:20 Uhr. Aus diesem Grunde würde es den Rahmen dieses Berichtes sprengen, eine komplette Wiedergabe der Beiträge zu liefern. Daher wird der Verlauf verkürzt und zusammengefasst wiedergegeben.
Herr Hechtfischer, Geschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), erkundigte sich zuerst nach den Gründen für das Ausscheiden von Herrn Burtelt aus dem Aufsichtsrat. Der Vorstand erklärte hierzu, dass Herr Burtelt der Gesellschaft als Berater zur Seite stehe und dieser Beratungsumfang bei Verbleib im Aufsichtsrat so nicht möglich gewesen wäre.
Wenig erfreut zeigte sich Herr Hechtfischer über das Ergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahres. So habe man im Ausblick des letzten Geschäftsbericht noch ein positives Ergebnis aus der operativen Geschäftstätigkeit versprochen. Nun werde man jedoch mit einem Jahresfehlbetrag von etwa 14 Mio. DM und fast keinen Umsätzen aus dem operativen Geschäft konfrontiert. Vorstand Möller erklärte die Abweichungen mit der in seinem Vortrag bereits beschriebenen neuen strategischen Positionierung der RGC AG.
Des Weiteren erkundigte sich der DSW-Vertreter nach den Perspektiven der eingegangenen Beteiligungen, die nicht nur erhebliche Mittel erfordert hätten, sondern in der Vergangenheit auch nicht unbedingt durch positive Ergebnisse glänzen konnten. Wie der Vorstand erläuterte, handelt es sich bei der CobaSol AG um eine Gesellschaft, die Ferienimmobilien errichtet und anschließend vermarkten soll. Derzeit befinde sich eine Ferienanlage in der Erstellung, mit der Vermarktung sei ab dem Jahr 2001 zu rechnen.
Die Möglichkeiten der Aufina-Gruppe habe er bereits ausführlich im Vortrag geschildert. Bei der Aufina AG sei die RGC mit 48 Prozent und die ICC mit 52 Prozent beteiligt. Die Beteiligung an der Aufina GmbH halte man neben dem bisherigen Gesellschafter Naumann. Es bestehe, wie bereits gemeldet, eine Option auf den Erwerb der übrigen Gesellschaftsanteile.
Im Hinblick auf die im Film genannten Nettomieterträge von etwa 10 Mio. DM bei den Immobilien aus dem Axa Colonia Paket erkundigte sich Herr Hechtfischer nach dem Vorhandensein eines Gutachtens. Seiner Ansicht nach sei der Wert etwas gering. Der Vorstand erklärte, dass es sich beim genannten Wiederverkaufswert um eine vorsichtige Schätzung handele, es lägen Bewertungen der finanzierenden Banken vor. Als Grund für den Verkauf der Immobilien durch die Axa Colonia nannte Herr Möller, dass man diese offensichtlich nicht in die Verschmelzungsbilanz zwischen der Axa Colonia und der Albingia einbeziehen wollte.
Auf die entsprechende Nachfrage Herrn Hechtfischers erklärte der Alleinvorstand, dass er keine garantierten Zahlen für das laufende Geschäftsjahr nennen könne, aber nach Anlauf des operativen Geschäftes von einem ausgeglichenen Ergebnis für das Gesamtjahr 2000 ausgehe. Die Gewinnzone soll im ersten Quartal 2001 erreicht werden.
Nicht nachvollziehen konnte Herr Hechtfischer die Zahl von 55 Aktionärsbetreuern. Derzeit sei der Geschäftszweck wohl, „Aktien unters Volk zu bringen“. Völlig unbefriedigend sei auch der Jahresfehlbetrag von knapp 14 Mio. DM bei nur etwa 200 TDM Umsatz, „das schafft ja selbst kein Wert am Neuen Markt“, so der DSW-Geschäftsführer weiter.
Erläuterungsbedürftig fand Herr Hechtfischer auch die Frage, wie denn nun der Börsengang umgesetzt werden solle. Bisher seien die Möglichkeiten über die Mäntel der Waldsassen AG oder der Küppersbusch AG sowie der direkte Börsengang als mögliche Alternativen in den Raum gestellt worden. Alleinvorstand Möller antwortete hierauf, dass die Berater derzeit die günstigste Variante ermitteln würden, es seien auch bereits Gespräche mit möglichen Emissionsbanken geführt worden.
Angesprochen auf die Tatsache, dass die Rhein Grund Capital AG im Jahr 1999 und 2000 auf der „Grauen Liste“ der Börse Online aufgeführt war, erklärte Herr Möller, dass ihm ein Schreiben vom 14.09.2000 von der Börse Online vorliege, in dem mitgeteilt wurde, dass die Gesellschaft von der Grauen Liste genommen wurde. Auf spätere Nachfrage der Herren Schrade und Gerken im Verlauf der Hauptversammlung verlas Herr Möller das besagte Schreiben.
Darin wurde vom verantwortlichen Redakteur mitgeteilt, dass die RGC AG aus der Liste genommen wurde, da die bemängelten Praktiken eingestellt wurden, d.h. derzeit keine Aktien vertrieben werden. Diese Streichung bedeute aber keinesfalls, dass sich an der sehr kritischen Einschätzung der Börse Online in irgendeiner Weise etwas geändert hätte. Nach wie vor sehe man noch erheblichen Klärungsbedarf. Darüber hinaus enthielt das Schreiben die Aufforderung, die Aktionäre über diesen Umstand zu informieren.
Herr Gerken, Vertreter eines Aktionärs, entschuldigte sich bei den Aktionären für den unchristlichen Beginn der Versammlung um 9:00 Uhr, da man ihn wohl aufgrund seiner letztjährigen Fragen durch die frühe Terminierung und seinen längeren Anfahrtsweg fernhalten wollte, „aber dazu müssen Sie sich etwas Besseres einfallen lassen“. Die Frage, ob die Versammlung aufgezeichnet werde, beantwortete der Aufsichtsratsvorsitzende mit Nein. Diese Antwort wurde auf Bitte von Herrn Gerken vom Notar auch zu Protokoll genommen.
Im Hinblick auf die Beteiligung an der Porzellanfabrik Waldsassen AG i.L. bemängelte Herr Gerken, dass der Wertansatz in der Bilanz nicht dem Wert der Beteiligung entspricht. Im Hinblick auf die seiner Meinung nach sehr fragwürdige Werthaltigkeit dieser Beteiligung regte er an, aus Gründen der kaufmännischen Sorgfalt entsprechende Abschreibungen vorzunehmen.
Überdies wisse jeder, der einmal in Waldsassen gewesen sei, dass die vorhandenen Grundstücke und Immobilien der Gesellschaft nicht über das in der Vergangenheit angekündigte erhebliche Entwicklungspotential verfügen würden, es handele sich dabei vielmehr um „einige Ruinen auf Feldern“. Der Vorstand antwortete auf diese Frage mit dem Hinweis darauf, dass er keinen Abschreibungsbedarf sehe, da der aktuelle Kurswert höher als der Bilanzansatz sei.
Des Weiteren führte Herr Gerken aus, dass sämtliche von der Gesellschaft bisher geschlossenen Verträge nichtig seien, da diese einen Nachgründungs-Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 52 AktG erfordert hätten, da die RGC AG aus einer Vorrats-AG hervorging, deren ursprünglicher Geschäftszweck die Verwaltung des eigenen Vermögens war. Der aktuelle Geschäftszweck sei erst später hinzugekommen und erfordere daher nach einhelliger Meinung der Kommentierungen zum Aktiengesetz entsprechende Nachgründungsbeschlüsse.
Der Vorstand erklärte hierzu, dass die getätigten Geschäfte nach Auffassung der Gesellschaft und ihrer Berater nicht einer Nachgründung bedürfen. Da die Frage nach dem ursprünglichen Geschäftszweck nicht zur Zufriedenheit von Herrn Gerken beantwortet wurde, ließ er diese im weiteren Verlauf und nach mehrmaliger Nachfrage als unbeantwortet zu Protokoll nehmen.
Ebenfalls unbeantwortet blieb die Frage von Herrn Gerken nach den Käufern der Immobilien, insbesondere im Hinblick mit Verbindungen zwischen den Käufern und Gesellschaften oder Personen, die dem Umfeld der RGC AG oder der ICC AG zuzurechnen sind. Da der Vorstand nicht definitiv ausschließen konnte oder wollte, dass derartige Verflechtungen existieren, ließ Herr Gerken diese Frage ebenfalls als unbeantwortet zu Protokoll nehmen.
Als sehr optimistisch bezeichnete Herr Gerken die vom Vorstand getätigte Aussage eines möglichen Börsengangs noch im laufenden Jahr. Neben dem knappen Zeithorizont und der Kollision mit anderen Börsengängen erleichtere auch die Nennung in der Grauen Liste der Börse Online ein IPO nicht unbedingt. Der Vorstand erklärte hierzu, dass das IPO zum bestmöglichen Zeitpunkt erfolgen und vor dem Börsengang operative Gewinne erzielt werden sollen.
Im Hinblick auf die umfangreichen Beteiligungen regte Herr Gerken die Erstellung eines Konzernabschlusses an. Unbefriedigend sei überdies, dass Angaben zum Ergebnis der Aufina GmbH nicht im Geschäftsbericht genannt würden. Der Vorstand erklärte hierzu, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des Abschlusses diese Daten noch nicht vorlagen.
Im Hinblick auf den erheblichen Verlust im abgelaufenen Geschäftsjahr erkundigte sich Herr Gerken danach, ob man ständig den aktuellen Stand des Grund- und Eigenkapitals im Auge hatte, da man bei einem Verlust von etwa 45 Prozent des Kapitals nicht weit von einer Verlustanzeige der Hälfte des Grundkapitals entfernt sei. Der Vorstand erklärte, dass diese Gefahr durch die insgesamt fünf Kapitalerhöhungen sowie monatliche Abschlüsse nicht bestanden habe und auch derzeit nicht bestehe.
Herr Schrade, Geschäftsführer der GSC Research GmbH, erkundigte sich im Hinblick auf die geringe Präsenzquote danach, wie viele Mitarbeiter der Gesellschaft oder ehemalige Aktionärsbetreuer im Saale anwesend seien und den Mut haben, sich zu erkennen zu geben; eine Meldung erfolgte hierauf nicht, auch die an den Vorstand gerichtete Frage, ob jener deren Zahl wisse, blieb unbeantwortet.
Im Hinblick auf die hohen Aufwendungen für die Kapitalerhöhungen bemerkte Herr Schrade, dass der Kostensatz im außerbörslichen Bereich normalerweise in der Größenordnung von etwa 10 Prozent liegt, nicht jedoch wie bei der RGC AG in Höhe von etwa 30 Prozent. Der Vorstand erklärte hierzu, dass die 55 Aktionärsberater nach Durchführung der letzten Kapitalerhöhung per Ende August 2000 nicht mehr bei der RGC AG weiterbeschäftigt wurden. Die Betreuung der Aktionäre erfolge nun über eine vierköpfige Investorrelations-Gruppe.
Im Hinblick auf das von der Commerzbank begrüßte Engagement der RGC AG bei Aufina fragte Herr Schrade danach, ob diese Erklärung schriftlich vorliege und bat darum, diese in der Hauptversammlung zu verlesen. Der Vorstand erklärte hierzu, dass das Schreiben der Commerzbank einen internen Charakter aufweise und daher nicht in der Hauptversammlung verlesen werden könne. Auf die Frage nach weiteren Kapitalmaßnahmen antwortete Herr Möller, dass derzeit weder eine Kapitalerhöhung geplant, noch ein genehmigtes Kapital vorhanden sei.
Im Zusammenhang mit dem Axa Colonia/Albingia Immobilienpaket erkundigte sich Herr Schrade nach der aktuellen Leerstandsquote bei den Objekten sowie den Laufzeiten der Verträge mit der Albingia, die dort vielfach ebenfalls Mieter ist. Die Leerstandsquote liegt nach Vorstandsangaben bei unter 5 Prozent, die Mietverträge laufen zumeist zwischen fünf und zehn Jahren. Die Mietverträge mit der Albingia sind teilweise für weitere 15 Jahre abgeschlossen worden.
Aktionär Koch stellte fest, dass er sich nicht wie ein Aktionär einer Immobilienhandelsgesellschaft, sondern vielmehr einer Immobilien-Bestandsgesellschaft vorkomme, da der erste Verkauf ja wohl erst im kommenden Geschäftsjahr abgeschlossen sei. Völlig unverständlich sei ihm des Weiteren, warum es bei Emissionsberatungskosten von über 3 Mio. DM noch nicht einmal Aktien in einer börsenfähigen Ausstattung gebe. Vorstand Möller erklärte hierzu, dass bei den Aktien aus der ersten Kapitalerhöhung ein Wasserzeichen fehle. Mit Vorliegen der Börsenzulassung werde man neue börsenfähige Aktienurkunden ausgeben.
Aktionär Kalker erkundigte sich, warum Anfang des Jahres bei der Kapitalerhöhung noch mit dem schnellen Börsengang via Küppersbusch-Mantel geworben wurde und diese in einem Presseartikel vom 2. Juni 2000 nochmals erwähnte Planung nun plötzlich „nur noch die zweitbeste Möglichkeit“ sei. Der Vorstand meinte darauf, dass die Berater derzeit die verschiedenen Optionen für ein IPO prüfen würden, eine endgültige Vorgehensweise habe man noch nicht festgelegt.
Herr Kalker forderte zudem dringend die Implementierung eines effizienten Risikomanagementsystems. Seiner Ansicht nach sei dies bei Transaktionen wie dem Axa Colonia/Albingia Immobilienpaket unbedingt erforderlich. Der Vorstand erklärte hierzu, dass man bisher wegen der überschaubaren Transaktionen darauf verzichtet habe, die Implementierung solle aber in Kürze erfolgen.
Aktionär Kröger bemängelte, dass im Versammlungsraum zu wenig Platz für die erschienenen Aktionäre vorhanden sei, so dass Stühle in den Gängen hinzugestellt werden mussten, woraus ein Mangel an Professionalität in der HV-Organisation zu erkennen sei. Des Weiteren bemängelte er die seiner Ansicht nach späte Aufstellung des Jahresabschlusses. Die Vorstandsbezüge wurden auf Nachfrage mit 335.000 DM brutto zuzüglich KfZ-Nutzung angegeben. Die künftige Bilanzierung solle laut Antwort des Vorstandes auf die von Aktionär Kröger gestellte Frage nach HGB erfolgen, je nach Börsensegment sei eventuell eine andere Bilanzierungsmethode erforderlich.
Zur Höhe der an die ICC AG zu zahlenden Honorare für Emissionsberatung (etwas über 3 Mio. DM) und Unternehmensberatung (1 Mio. DM) erkundigte sich Herr Kröger nach der Angemessenheit der gebotenen Beratungsleistungen. Alleinvorstand Möller erläuterte hierzu, dass die Beratung bei Banken oder anderen Dienstleistern nicht möglich gewesen sei, so dass keine Vergleichsangebote eingeholt werden konnten. Die leitenden Mitarbeiter der RGC AG sowie der Aufsichtsrat hätten sich von der Angemessenheit der erbrachten Leistungen überzeugt und den Verträgen zugestimmt. Überdies werde die ICC AG der RGC AG auch beim IPO mit Beratung und Marketingunterstützung zur Seite stehen.
In einer weiteren Fragerunde meldete sich erneut Herr Gerken zu Wort und erkundigte sich danach, wie es möglich sei, dass in einem ihm vorliegenden Schreiben der Gesellschaft vom 28. Juli 2000 einem Aktionär mitgeteilt wurde, dass der Jahresabschluss noch nicht vorliege und erst in den kommenden zehn Tagen mit der Fertigstellung zu rechnen sei. Das Testat des Wirtschafsprüfer sei jedoch vom 18. Juli 2000, so dass der Gesellschaft der Jahresabschluss zu diesem Zeitpunkt hätte bekannt sein müssen. Herr Gerken meinte hierzu nur: „Herr Vorstand, das ist erläuterungsbedürftig!“
Der Vorstand erklärte zu diesem Schreiben, dass dies nicht von der Geschäftsleitung stamme, sondern wohl von einem Aktionärsbetreuer abgeschickt worden sei. Ihm, dem Vorstand, seien der Jahresabschluss und die Bilanz seit dem 18. Juli 2000 bekannt gewesen.
Herr Hechtfischer, Geschäftsführer der DSW, erkundigte sich mangels Antwort eine ganze Reihe von Malen nach der Beteiligungsquote von Herrn Möller an der ICC AG, deren Vorstand er bis vor kurzem ebenfalls angehört hatte und in dessen Aufsichtsrat er nun sitzt. Nachdem Herr Möller zuerst erklärt hatte, er habe nicht von den abgeschlossenen Verträgen mit der ICC AG profitiert, präzisierte er auf mehrfache Nachfrage seine Antwort schließlich dahingehend, dass er weder an der ICC AG beteiligt war noch ist.
Zum Zeitpunkt der beiden Vertragsabschlüsse war er als Vorstand der beiden Gesellschaften von den Bestimmungen des § 181 BGB befreit. Überdies seien die beiden Verträge vom Aufsichtsrat und leitenden Mitarbeitern der RGC AG geprüft worden. Der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Steiger wies darauf hin, dass die Prüfung dieser Verträge nicht durch den zum jetzigen Zeitpunkt amtierenden Aufsichtsrat erfolgt sei.
Auf die Fragen von Herrn Hechtfischer nach dem Umfang der Geschäftsbeziehungen mit der in 100prozentigem Besitz von Herrn Möller befindlichen WBF antwortete dieser, dass die WBF für die RGC AG Unterlagen prüfe, Objekte analysiere und dafür eine monatliche Vergütung erhalte. Im abgelaufenen Geschäftsjahr seien insgesamt 52.200 DM inkl. Mehrwertsteuer an die WBF gezahlt worden.
Aktionär Kröger erkundigte sich nach den Beziehungen zu der vom ehemaligen Aufsichtsratsmitglied und jetzigen Berater der RGC AG Herrn Burtelt geleiteten IDAX AG, die ebenfalls bei der Future Securities gehandelt werde. Herr Kröger erklärte, dass er sich nicht ganz des Eindrucks erwähren könne, dass man gar nicht so sehr Wert auf einen Börsengang der RGC AG lege, sondern lieber eine weitere AG im Telefonhandel platzieren wolle, wie jetzt mit der IDAX AG geschehen. Diese Frage blieb unbeantwortet. Herr Kröger erkläre, dass er sich leider nicht ganz des Eindrucks erwehren könne, dass „hier Geld vernichtet wird“.
Des Weiteren forderte Herr Kröger neben anderen Rednern mehrfach dazu auf, die aktuellen Zahlen per 31. August oder per Ende Juli zu nennen, damit man sich einen Eindruck vom aktuellen Geschäftsverlauf machen könne. Diese Frage wurde nicht beantwortet. Herr Möller erklärte aber an anderer Stelle in der allgemeinen Aussprache, dass für ein ausgeglichenes Ergebnis ein Jahresumsatz von etwa 50 Mio. DM nötig sei. Diese Größenordnung sei „leicht zu erreichen“. Der Aufsichtsratsvorsitzende führte aus, dass es sich bei dieser Frage um Dinge handele, die Gegenstand der Hauptversammlung im Jahre 2001 seien und dann auch ausführlich beantwortet würden.
Nicht ganz nachvollziehen konnte Aktionär Kröger die Notwendigkeit für den umfangreichen Beteiligungserwerb. Seiner Ansicht nach sei dies für ein Immobilienhandelshaus, welches die RGC AG ja sein wolle, völlig unnötig. Seiner Meinung nach wäre das Geld im operativen Geschäft wesentlich besser angelegt. Die Zusammenarbeit mit Partnern oder in einem Netzwerk könne auch auf Erfolgsbasis erfolgen. Alleinvorstand Möller widersprach dieser Ansicht und erläuterte noch einmal die bereits in seiner Rede ausgeführten Vorteile dieser Strategie aus Sicht der Gesellschaft.
Herr Schrade erkundigte sich nach dem aktuellen Stand bei der Privatisierung der Berliner GSW, da ihm zu Ohren gekommen sei, dass diese Privatisierung wohl bereits ohne RGC AG stattgefunden habe. Die GSW, größte kommunale Wohnungsgesellschaft Berlins, soll mit ihren etwa 70.000 Wohnungen zu 100 Prozent privatisiert werden. Das Land Berlin erwartet bei einer kompletten Veräußerung einen Verkaufserlös von mindestens 1,6 Mrd. DM. Laut Veröffentlichungen hat sich die RGC AG ebenfalls am Bieterverfahren beteiligt. Angaben zum Stand des Verfahrens oder den Aussichten bei diesem Projekt wurden auch auf wiederholte Nachfrage durch Herrn Schrade von Seiten der Gesellschaft nicht gemacht.
Ein weiterer Aktionär erkundigte sich insbesondere danach, wie die bei den Kapitalerhöhungen in Aussicht gestellte Bookbuilding-Spanne von 27 bis 32 DM beim Börsengang errechnet worden sei und ob dieser Bewertung ein Wertgutachten zu Grunde gelegen habe.
Alleinvorstand Möller führte aus, dass es sich dabei um eine spekulative Schätzung der Gesellschaft gehandelt habe. Der spekulative Charakter sei im Verkaufsprospekt ausdrücklich genannt worden. Die Bookbuilding-Spanne habe man auf Grundlage der Gewinnschätzungen im Verkaufsprospekt errechnet. Da diese Prognosen aus den bereits genannten Gründen nicht eingehalten werden konnten, sei nicht von einer derartigen Preispanne beim in Kürze erfolgenden Börsengang auszugehen.
Im weiteren Verlauf der allgemeinen Aussprache kam es noch zu zahlreichen weiteren, teilweise auch wiederholten Wortmeldungen, die im Ergebnis jedoch nicht zu weiteren wesentlichen Erkenntnissen bei den offenen Fragen führten und daher hier aus Gründen der Länge des Berichtes nicht wiedergegeben werden.
Nach Beantwortung der letzten Fragen meldete sich Alleinvorstand Möller zu Wort und erklärte, dass es schon ziemlich spät sei und er sich wie im Kasperle-Theater gefühlt habe. Es sei ihm unverständlich, dass die Gesetzgebung nicht in der Lage sei, den Aktiengesellschaften Möglichkeiten an die Hand zu geben, dafür zu sorgen, dass Hauptversammlungen nicht eskalierten.
Er sei stolz darauf, was er in den letzten eineinhalb Jahren mit der RGC AG aufgebaut habe, und werde dies nicht zerreden lassen. Er habe derart gute Kontakte, dass es ihm möglich sei, „die RGC AG innerhalb von drei Wochen an die Börse“ zu bringen, wenn er dies wolle. In Richtung der kritischen Fragesteller bemerkte der Alleinvorstand, dass man sich immer zweimal im Leben treffe und er künftig eventuell auch das Jackett ablegen wolle, wenn dies zur Klärung von Fragen notwendig sei.
Abstimmungen
Nach Beendigung der allgemeinen Aussprache gegen 18:20 Uhr wurde die Präsenz mit 858.950 Stimmen oder 13,42 Prozent des stimmberechtigten Grundkapitals der Gesellschaft angegeben. Abgestimmt wurde über die Entlastung von Vorstand (653.800 Ja-Stimmen bzw. 77,819 Prozent, 186.350 Nein-Stimmen bzw. 22,181 Prozent und 18.800 Enthaltungen) und Aufsichtsrat (584.800 Ja-Stimmen bzw. 69 Prozent, 254.350 Nein-Stimmen bzw. 30,310 Prozent und 19.800 Enthaltungen) die Wahl der Winkler und Scholz Partnerschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer (592.800 Ja-Stimmen bzw. 72,016 Prozent, 230.350 Nein-Stimmen bzw. 27,984 Prozent und 35.800 Enthaltungen).
Unter Tagesordnungspunkt 5 wurde über die Sitzverlegung der Gesellschaft von Köln nach Düsseldorf (794.200 Ja-Stimmen bzw. 97,120 Prozent, 23.550 Nein-Stimmen bzw. 2,880 Prozent und 41.200 Enthaltungen) abgestimmt, unter TOP 6 über eine Satzungsänderung nach der die Hauptversammlung der Gesellschaft am Sitz der Gesellschaft oder dem Sitz einer deutschen Börse stattfinden soll (799.000 Ja-Stimmen bzw. 96,155 Prozent, 31.950 Nein-Stimmen bzw. 3,845 Prozent und 28.000 Enthaltungen).
Unter dem zusätzlichen Tagesordnungspunkt 7 wurde über den von Herrn Schrade gestellten Antrag abgestimmt, der eine Sonderprüfung durch Ernst & Young im Hinblick auf die fehlenden bzw. unklaren Wertgutachten beim Erwerb von Beteiligungen (z.B. Porzellanfabrik Waldsassen AG i.L. und Aufina GmbH) sowie die Überprüfung der Zahlungen der RGC AG an die ICC AG vor dem Hintergrund der personellen und gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen einzelner handelnder Personen zum Gegenstand hatte. Gegen eine Sonderprüfung votierten 623.600 Stimmen bzw. 72,685 Prozent, dafür votierten 234.350 Stimmen bzw. 27,315 Prozent, 1.000 Stimmen enthielten sich, womit dieser Antrag von der Hauptversammlung abgelehnt wurde.
Bereits vor den Abstimmungen erklärten die Herren Schrade und Gerken Widerspruch zu sämtlichen Tagesordnungspunkten. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass sie zusammen mit umsitzenden Aktionären mit einer größeren Zahl an Aktien gegen den Punkt der Sitzverlegung gestimmt hatten, als dazu abgegebene Nein-Stimmen gemeldet wurden. Herr Schrade bat daher den Notar, dies ebenfalls zu Protokoll zu nehmen. Nach über neuneinhalb Stunden wurde die HV dann schließlich beendet.
Fazit und Schlussworte
Aufgrund der teilweise hochkochenden Emotionen auf dieser Hauptversammlung wird es nicht möglich sein, ein Fazit zu ziehen, welches alle Beteiligten zufrieden stellt. Vorausgeschickt sei betont, dass es in diesem Fazit nicht darum gehen soll, der Gesellschaft vorsätzlichen Schaden zuzufügen oder die von den beteiligten Personen geleistete Arbeit zunichte zu machen. Es muss aber noch möglich sein - und dies ist nicht nur für investierte Aktionäre wichtig, sondern auch allgemein mehr als legitim - die Gesellschaft und ihre handelnden Personen an den eigenen Versprechen, etwa im Verkaufsprospekt, zu messen.
Bedauerlicherweise haben die nach Zählung des Unternehmens über 300 auf der Hauptversammlung gestellten Fragen, bzw. vielmehr die dazu gelieferten Antworten, wenig dazu beigetragen, klärungsbedürftige Geschäftsvorgänge des Jahres 1999 zu erhellen. Insbesondere ist der Sinn und Mehrwert der eingegangenen Beteiligungen in vielerlei Hinsicht fraglich.
Am ehesten nachvollziehbar ist noch die Beteiligung an der Maklerorganisation Aufina. So verfügt die Aufina über ein großflächiges Netz von Maklerbüros in Deutschland, die jedoch rechtlich unabhängig von der Obergesellschaft tätig sind. Sehr nachdenklich muss aber die Tatsache stimmen, dass man eine Beteiligung an einer Gesellschaft einging, ohne jemals eine Bilanz oder einen Geschäftsbericht dieses Unternehmens eingesehen zu haben. Als allgemein üblich ist diese Vorgehensweise ganz sicher nicht zu bezeichnen.
Besonders problematisch im Hinblick auf die Frage nach einer angemessenen Bewertung erscheint die Beteiligung an der schon seit acht Jahren in Liquidation befindlichen Porzellanfabrik Waldsassen, für deren Erwerb die RheinGrundCapital AG für einen inzwischen 74,1prozentigen Anteil an der im Münchener Wertpapierbörse amtlich notierten AG annähernd 7,7 Mio. DM aufgewendet hat.
Ob die vorhandenen Immobilien - nach Aussage Herrn Gerkens „Ruinen auf Feldern“ - und Grundstücke, die zudem noch mit Kontaminationsproblemen behaftet sind, einen Wert in dieser Größenordnung repräsentieren, muss - vorsichtig formuliert - zumindest als sehr fragwürdig bezeichnet werden. Überdies ist auch noch nicht absehbar, welche weiteren Kosten auf die Gesellschaft auf dem Wege einer Reaktivierung des Firmenmantels, der laut Vorstandsaussage in eine Gesellschaft zur Verwaltung von Bestandsimmobilien umgebaut werden soll, noch zukommen werden.
Man muss sich des Weiteren auch die Frage stellen, ob es gerechtfertigt ist, für die Kapitalerhöhungen der Gesellschaft im abgelaufenen Jahr insgesamt 55 „Aktionärsberater“ anzustellen, die neben den knapp über 3 Mio. DM an Emissionsberatungskosten für die ICC AG noch erhebliche Personalkosten verursacht haben. Es ist sicherlich alles andere als normal, wenn einem eingeworbenen Kapital zwischen 30 bis 35 Mio. (eine Kapitalerhöhung lief über den Geschäftsjahreswechsel, bis zum 31.12.1999 war ein gezeichnetes Kapital zuzüglich der Einzahlungen für die laufende Kapitalerhöhung von 20,533 Mio. DM sowie eine Kapitalrücklage von 10,4293 Mio. DM vorhanden) ein Aufwandsbetrag von annähernd 9 Mio. DM, also knapp 30 Prozent des Emissionserlöses, gegenüber steht.
Aufgrund der vielen bereits geschilderten offenen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit den Immobilienkäufern, bei denen der Vorstand weder Namen nennen noch definitiv ausschließen wollte, dass hinter diesen Käufern Gesellschaften oder Personen stehen, die in Verbindung (z.B. als Organe oder Anteilseigner) mit der RGC AG oder ICC AG stehen, sollten sich Anleger von Engagements unbedingt fernhalten.
Ebenfalls zu klären ist die Frage nach der Wirksamkeit der geschlossenen Verträge im Hinblick auf die Nachgründungspflicht des Paragraphen 52 im Aktiengesetz. Da die juristischen Kommentierungen zum Aktiengesetz in diesem Punkte eindeutig sind, können im Rahmen einer eventuellen juristischen Überprüfung dieser Frage erhebliche Probleme auf die Gesellschaft zukommen.
Wenn der Vorstand die Erfolgskennziffer „Gewinn vor Kosten“ als maßgebliche Erfolgsgröße herausstellt, so bleiben auch für nicht mit tiefergehenden Kenntnissen der Betriebswirtschaft gesegnete Anleger doch einige Zweifel. Entgegen der Aussage in seiner Rede, größtmögliche Transparenz gegenüber den Aktionären praktizieren zu wollen, sind diese und weitere Fragen leider unbeantwortet geblieben. Solange die Hintergründe der Nichtbeantwortung von Fragen unklar sind und weiten Raum für Spekulationen lassen, können wir uns der vom Vorstand getätigten Aussage, dass das „Geld der Aktionäre in guten Händen“ ist, nicht anschließen.
Auch muss jeder für sich selbst beantworten, ob eine Gesellschaft als seriös, respektive börsenfähig, bezeichnet werden kann, deren Vorstand im persönlichen Schlusswort der Hauptversammlung öffentlich die berechtigten und kritischen Fragen von Kleinaktionären als „Kasperletheater“ bezeichnet und dem Gesetzgeber vorhält, zu wenig gegen derartige Vorkommnisse unternommen zu haben, und gar den kritischen Fragestellern im weiteren Verlauf mitteilt, dass man sich „immer zweimal im Leben trifft“ und er künftig eventuell „das Jackett ausziehen“ werde, um die Problematik zu lösen.
Dem Verfasser und wohl auch den meisten Anwesenden der Hauptversammlung stellt sich daher die Frage, ob der Unternehmensname nicht schon fast als symbolisch dafür gesehen werden kann, dass vom Rhein-Grund Kapital ebenso unwahrscheinlich wieder an die Oberfläche kommt, wie das investierte Geld der RheinGrundCapital-Aktionäre jemals in Form von Dividenden an die Anteilseigner zurückfließen wird.
Adresse
RheinGrundCapital Immobilienhandelshaus AG
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln
Aktionärs- und Kundeninformationszentrum
Kaiserswerther Strtaße 117
40474 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 45707 - 0
Fax: 0211 / 45707 - 77
Email: [email protected]
Internet: www.rgc-ag.de
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Ergänzung vom 28.10.2000
Zu diesem Bericht erreichte uns am vergangenen Montag, den 23.10.2000, per Email das folgende Schreiben einschließlich der angehängten Stellungnahme des Unternehmens, die wir im Folgenden beide originalgetreu veröffentlichen.
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Sehr geehrter Herr Schrade,
anbei finden Sie unsere Stellungnahme zum Bericht unserer HV auf der Site von GSC-Research.
Wir gehen davon aus das unsere Stellungnahme auch von Ihnen veroffentlicht
wird.
Mit freundschaftlichem Gru?
Georg Lochtefeld
RheinGrundCapital AG
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Der Inhalt der angehängten Word-Datei lautete wie folgt:
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Internet: Auf Seite GSC-Research
Stellungnahme zu dem HV-Bericht RheinGrundCapital Handelshaus AG
Eine Gesellschaft kann es grundsätzlich nur begrüßen, wenn Aktionäre und Interessenten nach einer Hauptversammlung die Möglichkeit haben, sich über den Verlauf der Versammlung über einen ausführlichen Bericht, wie ihn GSC-Research bietet, zu informieren. Leider ist jedoch festzustellen, daß die Wiedergabe bei der allgemeinen Aussprache an mehreren Stellen eine falsche Darstellung enthält. Dies gilt insbesondere bei der Darstellung der Fragen, die unbeantwortet sein sollen. Wie es aus dem HV-Bericht selbst hervorgeht, wurden die Fragen jedoch nur deshalb zu Protokoll gegeben, weil die betreffenden Aktionärsvertreter mit den gegebenen Antworten nicht zufrieden waren. Die persönliche Wertung eines Fragestellers, ob eine Frage beantwortet wurde oder nicht, kann jedoch nicht Maßstab sein.
So blieb die Frage von Herrn Gerken nach den Käufern der Immobilien, insbesondere im Hinblick mit Verbindungen mit den Käufern und Gesellschaften oder Personen, die dem Umfeld der RGC AG oder ICC AG zuzurechnen sind nicht unbeantwortet. Diese Frage wurde in drei verschiedenen Variationen von Herrn Gerken und Herrn Schradde gestellt und jedesmal vollständig beantwortet. So fragte Herr Gerken nach den Käufern, alternativ verlangte er die Versicherung des Vorstandes, daß die Käufer weder direkt noch indirekt personalmäßig noch personell verflochten sind mit Mitgliedern der Organe der Gesellschaft oder der ICC. Diese Versicherung hat der Vorstand auch abgegeben. Auf die Nachfrage wurde vom Vorstand nochmals eindeutig dahingehend geantwortet, daß Käufer der Immobilien nicht mit der RheinGrundCapital AG direkt oder indirekt verflochten sind. Auf eine weitere Nachfrage diesbezüglich wurde geantwortet, daß keine Beziehungen zu den Käufern bestehen.
Ebenso falsch ist die Darstellung, daß die Frage von Herrn Schradde, wieviele Mitarbeiter der Gesellschaft oder ehemalige Aktionärsberater im Saal anwesend sein nicht beantwortet wäre. Die Frage von Herrn Gerken, der sich Herr Schradde dann anschloß, lautete dahingehend, ob dem Vorstand Personen im Raum bekannt seien, die ehemalige Aktionärsberater sind. Wenn ja, um wieviele Personen es sich seiner Schätzung nach handelt. Hierauf wurde die eindeutige Antwort gegeben, daß ca. 10 Aktionärsberater anwesend waren, die aber als Aktionäre erschienen waren, da sie selbst Aktien gezeichnet haben. Ebenfalls unrichtig ist die Darstellung der Beantwortung zu dem Thema der Nachgründungspflichten. Hier wurde seitens des Vorstandes dargelegt, daß die Verträge, die dem Aufbau des Geschäftes diesen und sich im Rahmen des Unternehmensgegenstandes halten, gemäß § 52 Abs. 9 AktG nicht den Nachgründungsvorschriften unterliegen.
Die Antwort auf die Frage des Aktionärs Kalker bzgl. eines Risikomanagement ist in dem Bericht derart verkürzt wiedergegeben, daß der verfälschte Eindruck entsteht, die Gesellschaft halte so etwas für nicht erforderlich. Die richtige Beantwortung lautete dahingehend, daß Risikomanagementsysteme dazu dienen, Risiken zu erkennen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können. Bei den Immobilienpaketen, die die Gesellschaft erworben hat, handelt es sich jedoch um überschaubare Einzelgeschäfte, die kurzfristig in die Vermarktung gehen werden. Die Einrichtung des Risikomanagementsystems dient zur Erfassung von Geschäften mit gesteigertem Geschäftsrisiko. Diese Risiken liegen bei der Gesellschaft nicht vor. Ein solches Risikomanagement soll installiert werden, auch wenn die Gesellschaft zur Zeit hierzu nicht verpflichtet ist, wie der Aktionär Kalker dies selbst angesprochen hatte.
Unrichtig ist auch die Darstellung der Frage nach der Höhe der Vergütung des Vorstandes und aus deren Zusammensetzung. Richtig ist die Antwort, daß die Vergütung im Jahr 1999 335.000,00 DM, zusammengesetzt aus Brutto-Gehalt und Kfz-Nutzung, betrug.
Ebenso verzerrt wiedergegeben ist die Beantwortung zu der Angemessenheit der an die ICC zu zahlenden Honorare für Emissionsberatung und Unternehmensberatung. Zu diesem Thema wurde auf die verschiedenen Fragen erläutert, daß die schnelle Kapitaleinsammlung mit der breiten Aktionärsstruktur durch Banken nicht möglich gewesen wäre. Hierfür stand keine Bank zur Verfügung. Das Konzept der Eigenvermarktung machte im übrigen weitere Marketingaufwendungen entbehrlich.
Auch die von Herrn Kröger geäußerte persönliche Wertung, daß man gar nicht so sehr Wert auf einen Börsengang der RheinGrundCapital AG lege, sondern lieber eine weitere AG im Telefonhandel platzieren wolle, ist dahin beantwortet worden, daß der Börsengang der RheinGrundCapital AG sehr wohl vorgesehen ist.
Nicht richtig ist ebenfalls die Darstellung bzgl. aktueller Zahlen der Gesellschaft aus dem Jahr 2000. Es wurden die Zahlen zum Stand 30. Juni 2000 angegeben.
Unrichtig wiedergegeben ist auch die Beantwortung zu dem Stand bei der Privatisierung der Berliner GSW. Die diesbezüglichen Fragen sind dahingehend beantwortet worden, daß die RheinGrundCapital AG auf einer Vorliste zur Bieterliste als Interessent eingetragen ist. Im Moment ist die RheinGrundCapital AG an dem Objekt nicht weiter interessiert.
Die Antwort verfälschend ist auch die erworbene Beteiligung an der AUFINA GmbH dargestellt worden. Die richtige Antwort lautet dahingehend, daß die Gesellschaft eine interne Bewertung des Geschäftes der Vertriebsschiene durchgeführt hat, bei der die Synergien aus der Kooperation berücksichtigt wurden.
Auch bzgl. der Bewertung der Beteiligung an der Porzellanfabrik Waldsassen AG wird verzerrt von dem Verfasser wiedergegeben, da nicht Immobilien der Waldsassen AG erworben wurden, sondern nur Aktienbeteiligungen, die ganz anderen Bewertungskriterien unterliegen. Die Bewertung der Beteiligung richtet sich nach dem entsprechend höheren Börsenwert.
Entgegen der abschließenden Darstellung im HV-Bericht sind alle Fragen, auch die umfangreichen Wiederholungsfragen, beantwortet worden. Der Umfang der Antworten mag einen Aktionär nicht befriedigen, der Vorstand kann als Antwort jedoch nur den gegebenen Sachverhalt darstellen und einen möglichen Ausblick geben.
Eine Stellungnahme seitens GSC Research zu dieser Gegendarstellung wurde nicht gefordert und erfolgte daher auch nicht.