Carrier1 International S.A. gab heute bekannt, dass Gareth Hughes und Michael Rollings von Ernst & Young LLP durch den High Court in London als gemeinsame Administratoren für die 100-prozentige Tochtergesellschaft Carrier1 UK Limited bestellt worden sind (Order of Administration).
Diese Maßnahme erfolgte auf Wunsch von Carrier1 UK Limited. Carrier1 UK Limited entschied sich für die ´Order of Administration´ in der Erwartung, daß dies entweder das Überleben von Carrier1 UK Limited ermöglicht, gegebenenfalls als gesamtes Unternehmen oder als Teilbereich davon. Anderenfalls soll eine vorteilhaftere Realisierung der noch vorhandenen Vermögenswerte von Carrier1 bei einer eventuellen Abwicklung oder Liquidation erreicht werden.
Das Unternehmen erwartet, dass seine Tochtergesellschaften in Kürze, in vielen Fällen noch innerhalb dieser Woche, in den jeweiligen Jurisdiktionen ähnliche Schritte oder Insolvenzverfahren einleiten werden. Das Unternehmen gab gestern bekannt, dass es die Einleitung eines ´gestion controlee´-Verfahrens in Luxemburg beantragt hat.
Zum 5. Februar 2002 verfügte das Unternehmen (Carrier1 International S.A.) und seine Tochtergesellschaften, auf einer konsolidierten Basis, über annähernd 88,9 Mio. USD in bar und bardgeldgleichen Positionen, eingeschränkt verfügbaren Kassenpositionen und marktfähigen Wertpapieren.
Ein signifikanter Anteil an diesen Positionen wird jedoch von den Tochtergesellschaften des Unternehmens gehalten und steht nicht zur Disposition von Carrier1 International S.A. Zum gleichen Termin verfügte Carrier1 International S.A. allein über entsprechende Positionen, auf einer nicht-konsolidierten Basis, von annähernd 33,9 Mio. USD.