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WCM: Bundeskartellamt genehmigt Übernahmeangb - Das Bundeskartellamt hat mit Datum 21. Februar 200
Die WCM AG gab heute bekannt, daß das Bundeskartellamt das Umtauschangebot an die Aktionäre der RSE Grundbesitz AG genehmigt hat. Das Bundeskartellamt hat mit Datum 21. Februar 2000 mitgeteilt, daß der Zusammenschluß von WCM und RSE nicht untersagt worden ist. Die aufschiebende Bedingung für das freiwillige öffentliche Umtauschangebot an die RSE-Aktionäre sei damit entfallen, hieß es.

Die Aktie von WCM notiert aktuell bei einem Kurs vom 35,60 Euro um 0,3 Prozent leichter.



Veröffentlichungsdatum: 22.02.2000 - 10:25
Redakteur: rpu
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