Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) hat den Antrag der Foris AG auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Ausschlussregeln der Deutschen Börse zurückgewiesen. Wie vwd berichtet, komme Foris derzeit nicht in Gefahr, die verschärften Ausschlusskriterien zu erfüllen, so dass eine einstweilige Verfügung im Eilverfahren unbegründet sei. Außerdem habe Foris nicht glaubhaft machen können, dass sich allein die Ankündigung der Änderungen nachteilig auf den Kurs ausgewirkt habe, war der Meldung zu entnehmen.