Im Streit zwischen Mitgliedern der Unternehmerfamilie Winter und der Winter AG hat das Landgericht München I dem Unternehmen den Rücken gestärkt. Dies konnte man einer vwd-Meldung entnehmen. In einer einstweiligen Verfügung untersagte das Gericht Firmenmitgründer Otto Winter die Behauptung, der Vorstand habe im Prospekt zum Börsengang auf einen Vertrag mit der BMW AG hingewiesen, der nicht existierte.
Zugleich wurde dem Aktionär, der 2,6 Prozent der Anteile hält, die Behauptung untersagt, mit dem Hinweis auf den BMW-Vertrag sei der Ausgabepreis künstlich in die Höhe getrieben worden bzw. der Vorstand habe Prospektbetrug begangen.