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Herr Klaus Küthe

Refugium will die verfälschten Abschlüss - Weg für eine gerichtliche Nichtkeitserkl&auml
Vorstand und Aufsichtsrat der Refugium AG haben einstimmig beschlossen, die nach eigenen Angaben durch unsachgemäße Bilanzierung verfälschten Abschlüsse der Jahre 1997 und 1998 zu öffnen und neu zu erstellen. Damit soll der Nichtigkeitsklage der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) vor dem Landgericht Bonn nicht widersprochen werden, teilte das Unternehmen heute ad hoc mit. Damit sei der Weg für eine baldige gerichtliche Nichtkeitserklärung der Bilanzen frei. Refugium hatte die tatsächlichen Verluste der Wirtschaftsjahre 1997 und 1998 bereits im Halbjahresergebnis 1999 mit 57 Mio. DM bilanziert.

Durch die Neuaufstellung der Abschlüsse 1997 und 1998 können diese Verluste nun periodengerecht auf die Jahre 1997 und 1998 verteilt werden. Dementsprechend verbessere sich das Ergebnis für das Geschäftsjahr 1999 und werde ein den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäßes Bild der Gesellschaft abgebildet. Die Gewinnverwendungsbeschlüsse für 1997 und 1998 würden damit ihre Grundlage verlieren, hieß es weiter. Für die ohne Bilanzgrundlage abgeflossenen Dividenden in Höhe von 11,2 Mio. DM werden der Mitteilung zufolge die hierfür verantwortlichen Altvorstände als Gesamtschuldner in Anspruch genommen.

Dieser Schadenersatzanspruch in Höhe von 11,2 Mio. DM sei Teil von Gesamtschadenersatzansprüchen von rund 40 Mio. DM, so Refugium. Die neu aufzustellenden und neu zu prüfenden Abschlüsse werden auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung im Juni zusammen mit den neu zu fassenden Entlastungsbeschlüssen vorgelegt.



Veröffentlichungsdatum: 04.02.2000 - 08:35
Redakteur: rpu
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