Für jede Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag von 1.000 Euro besteht daher, vorbehaltlich einer Anpassung des Wandlungspreises gemäß §10 (Verwässerungsschutz) der Anleihebedingungen der Wandelschuldverschreibungen, ein Anspruch auf 7,88 Inhaber Stückaktien.
Die Augusta-Aktionäre können ihr Bezugsrecht noch bis zum 7. Februar 2000 ausüben. Das Bezugsverhältnis beträgt 54:1, d.h. je 54 Augusta -Aktien kann eine Wandelanleihe im Nennbetrag von 1.000 Euro bezogen werden. Nicht eingesetzte Bezugsrechte (WKN 508 868) können im Rahmen des Bezugsrechtshandels bis zum 3. Februar verkauft werden.
Die Notierungsaufnahme im amtlichen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (WKN 370 599) ist für den 15. Februar 2000 vorgesehen. Federführer und alleiniger Underwriter der Transaktion ist die HypoVereinsbank.
Den Erlös der Emission will die das Unternehmen zur Finanzierung des Wachstums verwenden. Darüber hinaus soll durch die Emission die Eigenkapitalbasis mittelfristig gestärkt und das derzeitige Zinsumfeld langfristig gesichert werden.