Bedingung sei jedoch, daß der nach Umsätzen gewichtete durchschnittliche Kassakurs der Aktie der Gesellschaft an den ersten fünf auf die Hauptversammlung im Jahr 2001 folgenden Handelstagen 190 DM nicht erreiche. Das Angebot umfasse nicht Aktien der an der Sacheinlage beteiligten Aktionäre.
Die Hauptversammlung der Vogtländischen Baumwollspinnerei hatte im vergangenen Dezember einen Kapitalerhöhungsbeschluss gegen Bar- und Sacheinlage gefaßt, auf dessen Grundlage die Hamburger Büll & Liedtke-Gruppe ihre Beteiligungen im gewerblichen Immobilienbereich in die Gesellschaft einbringen sollte. Dagegen hatte je ein Aktionär Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage erhoben.
Spekulativ eingestellte Investoren stürzen sich nach der Meldung auf die Aktie der Vogtländische Baumwollspinnerei AG. Das Resultat: ein Plus von 9,4 Prozent auf 350,00 Euro.