Die Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 3 Euro werden in je 3 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 1 Euro gesplittet. Das Grundkapital von 26.848.773 Euro teilt sich dann in 26.848.773 Stückaktien ein. Eine entsprechende Satzungsänderung wurde am 23. Dezember 1999 in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen.
Die ordentliche Hauptversammlung vom 18. November 1999 hatte unter anderem die mit einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ohne Ausgabe neuer Aktien verbundene Umstellung des Grundkapitals auf Euro beschlossen. Der anteilige Grundkapitalbetrag änderte sich dadurch von bisher 5 DM auf 3 Euro.