Die Hucke AG hält 98,09% des Grundkapitals der MHM Mode Holding AG. Der Aufsichtsrat der Hucke AG hat in seiner Sitzung am 10. Januar 2002 beschlossen, dass auf der nächsten Hauptversammlung der MHM Mode Holding AG ein Beschluss gefasst werden soll, wonach die Aktien der Minderheitsaktionäre gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer Barabfindung auf die Hucke AG übertragen werden.
Der Aufsichtsrat der Hucke AG hat in seiner Sitzung am 28. Januar 2002 beschlossen, die Barabfindung auf 266,86 Euro je Aktie der MHM Mode Holding AG festzusetzen. Die Verwaltung der MHM Mode Holding AG wird der am 25. März 2002 stattfindenden Hauptversammlung vorschlagen, von dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2000/2001 in Höhe von 20.120.541,15 Euro eine Dividende in Höhe von 40,60 Euro je Aktie, insgesamt 17.864.000,00 Euro auszuschütten und einen Betrag von 2.256.541,15 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
Bei der Bemessung der oben genannten Barabfindung sind die auf die Aktien der Minderheitsaktionäre der MHM Mode Holding AG entfallenden Dividendenansprüche für das Geschäftsjahr 2000/2001 gemäß des genannten Vorschlags sowie die auf die Dividende entfallenden Steueranrechnungsbeträge bereits berücksichtigt, die demnach zusätzlich den Minderheitsaktionären zustehen.