Der Vorstand der Utimaco Safeware AG hat die auf den 15.02.2000 vorsorglich einberufene außerordentliche Hauptversammlung wieder abgesetzt. Die Durchführung der außerordentlichen Hauptversammlung sei jetzt nicht mehr erforderlich. Sie war ausschließlich zu dem Zweck einberufen worden, die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 26.11.1999 zur Durchführung des Aktiensplits im Verhältnis 1:3 neu zu fassen.
Das zuständige Registergericht hatte die Eintragung dieser Beschlüsse in das Handelsregister der Gesellschaft zunächst zurückgewiesen. Aufgrund der von Utimaco eingelegten Beschwerde nahm das Registergericht nunmehr antragsgemäß die Eintragung in das Handelsregister vor.
Veröffentlichungsdatum:
21.01.2000
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08:40
Redakteur:
rpu