Der Gesetzentwurf sieht folgende Verbesserungen vor:
Die Einspeisungsvergütung wird von der aktuellen Strompreisentwicklung entkoppelt und durch eine fixe Einspeisungsvergütung ersetzt. Dabei wird ein Referenzstandortmodell definiert, für das über einen Zeitraum von durchschnittlich 13,3 Jahren eine Mindestvergütung von 17,8 Pfennigen pro Kilowattstunde gezahlt wird. Danach sinkt die Einspeisungsvergütung auf 13,8 Pfennige. Bei einer kalkulierten Laufzeit von 20 Jahren ergibt sich somit eine durchschnittliche Einspeisevergütung von 16,5 Pfennigen pro Kilowattstunde. Die Einspeisungsvergütung nach dem bestehenden Stromeinspeisungsgesetz würde für das Jahr 2000 nur 16.1 Pfennige betragen und voraussichtlich in den Folgejahren weiter sinken.
Das neue Gesetz sieht darüberhinaus die Abschaffung der sogenannten Härteklausel vor. Damit müssen die aufnehmenden Netzbetreiber auch eingespeiste Strommengen abnehmen, die den sogenannten 5 Prozent-Deckel überschreiten. Mit dieser Maßnahme wird der Ausbau der erneuerbaren Energien entsprechend forciert. Die Belastung der Netzbetreiber durch die Zahlung der Einspeisungsvergütungen soll durch einen bundesweiten Lastenausgleich geregelt werden.
Der Vorstand der Plambeck Neue Energien AG sieht in den verbesserten gesetzlichen Rahmenbedingungen die Chance für den verstärkten Ausbau von Windparkstandorten im Binnenland und eine langfristige, betriebswirtschaftliche Kalkulationsgrundlage. Das neue Gesetz verleiht dem Unternehmen im Geschäftsfeld Stromerzeugung erhebliche neue Wachstumsimpulse, meint der Plambeck-Vorstand.
Die Aktie von Plambeck kann heute davon profitieren und notiert aktuell bei 34,60 Euro um 3,9 Prozent höher als noch zu Börsenschluß am Donnerstag.