Konkret erhalten Augusta-Aktionäre ein Bezugsrecht im Verhältnis von 54:1, d.h. je 54 Augusta-Aktien kann eine Wandelanleihe im Nennbetrag von 1.000 Euro bezogen werden. Dieses Bezugsrecht muß in der Zeit vom 24. Januar bis zum 7. Februar ausgeübt werden. Nicht eingesetzte Bezugsrechte können im Rahmen eines Bezugsrechtshandels vom 24. Januar bis zum 3. Februar verkauft werden.
Der nicht von Aktionären bezogene Teil der Wandelschuldverschreibung wird im Rahmen eines Bookbuildingverfahrens vom 24. Januar bis 1. Februar am Markt platziert. Dadurch sollen marktgerechte Konditionen gewährleistet. Im Anschluß an das Bookbuilding werden am 3. Februar die detallierten Konditionen der Anleihe, insbesondere die Verzinsung und der Wandlungspreis veröffentlicht.
Die Notierungsaufnahme im amtlichen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse ist für den 15. Februar 2000 vorgesehen. Federführer und alleiniger Underwriter der Transaktion ist die HypoVereinsbank.
Den Erlös der Emission will die Augusta Technologie AG zur Finanzierung des Wachstums um wiederum über 50 Prozent auf einen Umsatz von mindestens 500 Mio. DM im Jahr 2000 verwenden.
Darüber hinaus soll durch die Emission die Eigenkapitalbasis mittelfristig gestärkt und das derzeitige Zinsumfeld langfristig gesichert werden. Die Augusta Technologie AG folgt mit der Begebung der Anleihe der Genehmigung durch die Hauptversammlung vom 9. Juni 1999.
Die vollständigen Anleihebedingungen sind ab dem 14. Februar bei der Augusta Technologie AG, der HypoVereinsbank, München, sowie der Frankfurter Wertpapierbörse erhältlich. Bei Rückfragen steht Ihnen Dr. Dominik Kramer, Investor Relations, gerne zur Verfügung.