Gegen die Mühl AG ist beim Landgericht in Frankfurt a. M. eine Klage eingereicht worden, mit dem Ziel, sie aus einer für einen Dritten im Rahmen einer Akquisition abgegebenen Garantieerklärung in Anspruch zu nehmen. Dabei handelt es sich um eine Kaufpreisforderung, deren Höhe und Fälligkeit strittig ist. Vergleichverhandlungen sind heute gescheitert, teilte das Unternehmen heute ad-hoc mit.
Nach Einschätzung des Vorstands birgt dieser Rechtsstreit Risiken, aber auch Chancen für das Ergebnis 2003 (Ergebnis geplant: 13,8 Mio. EUR netto) - eine mögliche Ergebnisbelastung beträgt geschätzt 3,5 Mio. EUR netto; in gleicher Höhe erwartet das Unternehmen eine Ergebnisverbesserung, wenn das Gericht gegen den Kläger entscheidet. Rückstellungen für Prozessrisiken sind in ausreichender Höhe gebildet worden, hieß es weiter.