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4M hat Grundsatzabkommen zur Neukapitalisierung ge - Neukapitalisierungsvorschlag ist aber an verschied


Die 4M Technbologies Holding hat mit einer Investorengruppe ein Grundsatzabkommen gefunden. Der Neukapitalisierungsvorschlag ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, berichtet heute afx. So sei eine Nachlassgenehmigung für die operative Filiale Multi Media Masters & Machinery SA erforderlich.



Ausserdem verlangten die Investoren weiteren Angaben zufolge eine Sondergenehmigung, um kein öffentliches Übernahmeangebot machen zu müssen. Erforderlich sei im weiteren die Zustimmung der Aktionäre zu einer Kapitalerhöhung in verschiedenen Tranchen sowie das Wegfallen sonstiger wesentlicher Hinderungsgründe.



Der Verwaltungsrat will den Kapitalsierungsvorschlag am 22. Februar anlässlich einer ausserordentlichen Generalversammlung von den Aktionären bewilligen lassen. Die Einladung zur a.o. GV soll morgen am 1. Februar im Handelsamtsblatt veröffentlicht werden. Am 29. Januar sei zudem eine Versammlung der Multi Media Masters & Machinery-Gläubiger abgehalten worden. Danach konnte der Nachlasskommissar dem zuständigen Gericht einen Vorschlag zur Nachlassgenehmigung stellen, hieß es.



Die zuständigen Richter hätten ausserdem einen Antrag auf technische Arbeitslosigkeit für 27 Mitarbeiter während zwei Monaten in anbetracht der möglichen Neufinanzierung bewilligt. Somit könne qualifiziertes Personal im Hinblick auf einen Wiederaufschwung behalten werden, konnte man der Meldung weiter entnehmen.



Veröffentlichungsdatum: 31.01.2002 - 19:49
Redakteur: rpu
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