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Orenstein & Koppel mit Neuigkeiten - Gutachten im Spruchstellenverfahren vorgelegt


CNH Global N.V. (vormals New Holland N.V.) hat den außenstehenden Aktionären von O&K 1999 anläßlich des Abschlusses eines Beherrschungsvertrages gemäß § 305 AktG angeboten, ihre Aktien gegen eine Barabfindung von 26,77 DM (13,69 EURO) je Aktie zu erwerben. Außerdem hat CNH Global N.V. den außenstehenden Aktionären eine jährliche Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG von 0,50 DM (0,26 EURO) je Aktie garantiert. Die Angemessenheit der angebotenen Abfindung und der Ausgleichszahlung sind Gegenstand eines vor dem Landgericht Berlin anhängigen Spruchstellenverfahrens.



Die vom Landgericht Berlin beauftragten Gutachter Susat & Partner OHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haben nunmehr ihr Gutachten vorgelegt, das mit folgender Schlußbemerkung endet: "Auf Basis der durch uns überprüften Bewertungsrechnungen des Gutachters Schitag Ernst & Young sowie unserer alternativen Bewertung kommen wir zu dem Ergebnis, daß die Minderheitsaktionäre der O&K im Rahmen des Abschlusses des Beherrschungsvertrags zwischen New Holland und O&K am 28. Juni 1999 weder bei der Festsetzung der jährlichen Ausgleichszahlung in Höhe von DM 0,50 noch bei der Ermittlung eines angemessenen Barabfindungsangebots in Höhe von DM 26,77 je Aktie im Nennwert von DM 50,00 eine Benachteiligung erfahren haben. Von einer Nachzahlung ist daher abzusehen."



Veröffentlichungsdatum: 31.01.2002 - 17:39
Redakteur: rpu
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