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Landgericht Hamburg untersagt Plambeck-Werbung - Werbung stelle eine bewusste Irreführung dar
Die 15. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg hat Plambeck richterlich untersagt, die in den letzten Wochen geschaltete Werbung für ihr Angebot zur Stromversorgung fortzusetzen.

Dies teilte der Kläger, der Wettbewerber Lichtblick, mit. Lichtblick hatte geklagt, dass die Plambeck-Werbung eine bewusste Irreführung der Verbraucher und einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbwerb darstelle.

Plambeck schlossen heute mit einem Minus von 0,8 Prozent bei 33,80 Euro.



Veröffentlichungsdatum: 11.11.1999 - 12:50
Redakteur: rpu
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