Es gehe hierbei um die 1990 im Zusammenhang mit der Abschaffung der Gemeinnützigkeit vorgenommene Verlustverrechnung als verdeckte Gewinnausschüttung nachzuversteuern. Einfacher und auch für den Steuerlaien verständlich ausgedrückt: Als "Abschiedsgeschenk" erhielten die gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften 1991 anlässlich der Abschaffung der Gemeinnützigkeit die Möglichkeit, ihre niedrig zu Buche stehenden Wohnungsbestände steuerfrei auf den damaligen Verkehrswert hochzuschreiben. Von diesen höheren Werten in der Steuerbilanz wurden sodann höhere Abschreibungen vorgenommen, als dies zuvor möglich war.
Dieser Vorgang wurde jedoch bereits 1996 nochmals von der Finanzverwaltung bestätigt. Bei der WCM kommt nach Recherchen der Redaktion hinzu, dass die gesamten Vorgänge um die damalige Übernahme der Gladbacher Wohnungen durch die WCM, die das Fundament des späteren WCM-Immobilienbestands darstellten, bereits 1992/93 von den Finanzbehörden unter die Lupe genommen und abgesegnet wurden. Insofern ist nicht damit zu rechnen, dass aus diesem Bereich Belastungen auftauchen.