Vorstand und Aufsichtsrat der DSL Holding AG haben in ihrer Sitzung am 23. Februar 2000 beschlossen, der außerordentlichen Hauptversammlung am 05.04.2000 vorzuschlagen, den bestehenden Vertrag über eine stille Beteiligung der DSL Holding AG an 48 Prozent des Vermögens, Gewinns und Verlustes der DSL Bank AG zum 30.04.2000 zu beenden. Der Erwerb und die Verwaltung der stillen Beteiligung ist nach § 2 Abs. 1 der Satzung der DSL Holding AG der Gegenstand des Unternehmens der DSL Holding AG.
Bei Beendigung der stillen Beteiligung ist der Anteil der DSL Holding AG am Vermögen der DSL Bank AG zu ermitteln und als Abfindungsguthaben an die DSL Holding AG auszuzahlen. Die von der DSL Holding AG durchgeführte indikative Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens läßt einen Betrag erwarten, der einschließlich des Buchwertes der Beteiligung den aktuellen Börsenwert der DSL Holding AG geringfügig übersteigt. Bestehende Gewinnansprüche der DSL Holding AG bis zur Beendigung der stillen Beteiligung seien davon unbeschadet, hieß es.
Die Aktie der DSL Holding kann heute 1,6 Prozent auf 15,60 Euro zulegen.
Veröffentlichungsdatum:
23.02.2000
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16:38
Redakteur:
rpu