Dieses Vorhaben soll eine außerordentliche Hauptversammlung am 26. Januar 2000 in Lorsch genehmigen. Die übrigen Bezugsbedingungen bleiben sollen unverändert bleiben. Dies geht aus der heute veröffentlichen Tagesordnung zur stattfindenden Hauptversammlung hervor.
Der Grund für die Verlängerung der Ausübungsfrist: Aktionärin Vision East Holding AG muss aufgrund der Kursentwicklung in den vergangenen Monaten befürchtet werden, daß die Optionsscheine bis zum 31. Januar 2000 wertlos verfallen. Damit sei weder der Gesellschaft noch den Inhabern von Optionsscheinen noch den Aktionären gedient, heißt es.
Sowohl die Aktie als auch der Optionsschein der European Capital Beteiligungen notieren heute unverändert.