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Herzog Telecom erwirkt einstweilige Verfügung - Ebenso wurde der TelDaFax AG unter Androhung eines
Die Ad-hoc-Mitteilung der Herzog Telecom AG vom 03.03.2000 zur angestrebten Übernahme des D1- und D2-Mobilfunkproviders NETZTEL Plus Drillisch AG darf von der TelDaFax AG nicht mehr als "Falschmeldung" bezeichnet werden. Dies hat das Landgericht Frankfurt nach Angaben von Herzog Telecom per einstweiliger Verfügung am gestrigen Montagnachmittag festgelegt.

Ebenso wurde der TelDaFax AG unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 500.000 DM oder Ordnungshaft untersagt, weiterhin direkt oder sinngemäß zu behaupten, die Ad-hoc-Meldung der Herzog Telecom AG vom 03.03.2000 sei falsch und entbehre jeder rechtlichen Grundlage.



Veröffentlichungsdatum: 07.03.2000 - 08:30
Redakteur: rpu
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