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Rösch: Positiver Zwischenbescheid der Spitzenverbä - Die Voraussetzungen zur Aufnahme von INJEX(tm) in


Die Spitzenverbände der Krankenkassen sind zuständig für die Erstellung des Hilfsmittelverzeichnisses, das die zur Kostenerstattung zugelassenen Hilfsmittel mit Festbeträgen oder vereinbarten Preisen listet. Der IKK - Bundesverband hat der Rösch AG Medizintechnik in Bezug auf den Antrag auf Aufnahme des nadelfreien Injektionssystems INJEX(tm) in dieses Hilfsmittelverzeichnis unter dem Datum 22.11.2001 schriftlich mitgeteilt, dass nach Prüfung des Produktes durch den medizinischen Dienst auf Funktionstauglichkeit, therapeutischen Nutzen und seiner Qualität, die Spitzenverbände beraten haben und zu der Auffassung gelangt sind, dass es sich bei dem INJEX(tm)-System grundsätzlich um ein Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V handeln kann.



Vorbehaltlich der noch zu präzisierenden leistungsrechtlichen Zusammenhänge und unter Hinzuziehung der bereits im Hilfsmittelverzeichnis veröffentlichten grundlegenden Qualitätsstandards sowie der allgemeinen Voraussetzungen zur Aufnahme von neuen Hilfsmitteln nach § 139 Abs. 2 SGB V sind aus heutiger Sicht die Voraussetzungen zur Aufnahme des Produktes in das Hilfsmittelverzeichnis erfüllt. Falls sich im Rahmen der Fortschreibung der neuen Produktgruppe 03 "Applikationshilfen" keine neuen Erkenntnisse ergeben, kann nach deren Abschluss eine Aufnahme des Produktes in das Hilfsmittelverzeichnis und damit die Vergabe einer zehnstelligen Positionsnummer erfolgen.



Hierzu erhält die Rösch AG zu gegebener Zeit den endgültigen Bescheid. Nach diesem positiven Zwischenbescheid nimmt die Rösch AG die Verhandlungen mit den einzelnen Krankenkassen auf, um mit diesen Versorgungsverträge abzuschließen. Dies gab die Rösch AG im Rahmen der Ad-Hoc Mitteilung weiter bekannt. Bei Eingang des endgültigen Bescheides der Spitzenverbände kann dann auf Basis dieser Versorgungsverträge die Lieferung von INJEX(tm)-Systemen im Rahmen der Kostenerstattung erfolgen.



Veröffentlichungsdatum: 22.11.2001 - 15:52
Redakteur: tba
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