Die Wettbewerbskommission (Weko) hat die Klage von Sunrise gegen die Swisscom AG wegen einer Verletzung des Kartellgesetzes beim Breitbandzugang ADSL abgewiesen. Nach der Begründung der Weko nehme die Swisscom im ADSL-Markt keine marktbeherrschende Stellung ein und außerdem biete die Gesellschaft ihr ADSL-Produkt auch Allen zum Weiterverkauf an, hieß es in einer afx-Meldung.