Seitens der Europäischen Kommission wurde heute mitgeteilt, dass gegen mehrere Hersteller selbstdurchschreibender Papiere wegen Verstöße gegen kartellrechtliche Vorschriften Geldbußen von insge- samt 313,69 Mio. Euro verhängt wurden. Die Zanders Feinpapiere AG wurde heute von der Europäischen Kommission darüber informiert, dass gegen sie ein Bußgeldbescheid über 29,76 Mio. Euro erlassen wurde.
Wie es in einer Ad-Hoc Mitteilung vom Donnerstag hieß, hat die Zanders Feinpapiere AG ein Bußgeld in dieser Höhe nicht erwartet und hält dieses auch für unangemessen hoch. Die Entscheidung wird einen erheblich negativen Einfluss auf das Jahresergebnis 2001 haben. Zanders wird im Jahresabschluss 2001 eine zusätzliche Rückstellung in Höhe von ca. 20 Mio. Euro bilden müssen.
Zanders wird die Begründung der Entscheidung der Europäischen Kommission sorgfältig prüfen und innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Monaten entscheiden, ob sie Rechtsmittel einlegen wird. Die Europäische Kommission hatte Ermittlungen über das Verhalten mehrerer Hersteller selbstdurchschreibender Papiere in den Jahren 1992 bis 1997 aufgenommen. Die Zanders Feinpapiere AG hat im Rahmen der Ermittlungen kooperiert.
Die Einhaltung rechtlicher und ethischer Prinzipien ist weiteren Angaben zufolge Bestandteil der Unternehmensleitlinien der Zanders Feinpapiere AG. Die Zanders-Mitarbeiter wissen, dass die Einhaltung der Kartellgesetze und -bestimmungen zum Kern der Untemehmenskultur gehört.