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ICN Immobilien Consult: Schickedanz-Holding geht in die Offensive - Beschluß zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre wird verlangt


Die Hauptaktionärin der ICN Immobilien Consult, die Schickedanz-Holding AG & Co. KG hat der ICN Immobilien Consult AG heute mitgeteilt, daß sie gemäß § 327 a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz von der Hauptversammlung der Gesellschaft einen Beschluß zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf sich gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung verlangt.



Dieser Beschluß soll nach Ad-Hoc Angaben vom Dienstag auf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, die für den 27. Juni 2002 geplant ist, gefaßt werden. Rechtzeitig vor dieser Hauptversammlung soll der Bericht des Hauptaktionärs zu den Voraussetzungen für die Übertragung und die Angemessenheit der Barabfindung sowie der Bericht des gerichtlich zu bestellenden Prüfers vorliegen.



Veröffentlichungsdatum: 26.02.2002 - 15:12
Redakteur: rpu
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